Umsatzsteuer bei GmbH & co. KG
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- Foren-Azubi(ene)
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Hallo, die Gegenseite ist eine GmbH & Co. KG und Vermieterin. In einem Miet-Rechtsstreit wird jetzt Kostenfestsetzung beantragt mit dem Hinweis, dass nicht vorsteuerabzugsberechtigt, stimmt das? Auf tel. Nachfrage wurde uns mitgeteilt, in Mietsachen ist das so. Habe ich noch nie gehört. Vielen Dank für Eure Antwort und schönen Tag noch.
- Bino
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Kommt drauf an, ob Wohn- oder Gewerberaum. Gewerberaum ist umsatzsteuerpflichtig und die GmbH & Co. KG müsste ja auch Umsatzsteuer abführen.
Ich würde das mal hinterfragen, dass das in Mietsachen so ist, stimmt nicht ganz.
Ich würde das mal hinterfragen, dass das in Mietsachen so ist, stimmt nicht ganz.