Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem und hoffe auf Eure Hilfe.
Wir haben einen Mandanten in Belgien. Er hat uns mit der Forderungsbeitreibung gegen Schuldner, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, beauftragt.
Im Schuldneranschreiben/Mahnschreiben geben wir dem Schuldner auch gleich unsere Kosten mit auf.
Nun meine Frage: Unser Mandant in Belgien ist Unternehmer. Kann/darf ich dem Schuldner nun die USt aufgeben oder nicht.
Mein Chef ist der Meinung, ja der Schuldner trägt die Kosten unserer Beauftragung einschließlich der in Deutschland gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei unseren Mandanten mit Sitz im Inland gilt ja folgendes:
Ist der Auftraggeber/Gläubiger zum Vorsteuerabzug berechtigt, darf dem Schuldners nur der Nettobetrag geltend gemacht werden. Der Mandant trägt die Umsatzsteuer.
Könnt Ihr mir helfen. Ganz lieben Dank.
Geltendmachung USt bei ausländischem Mandanten
- Pepples
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Hallo
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