Anforderung der Rechnung nach UStG erfüllt?

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Refa-Aline
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#31

09.08.2011, 12:21

Buchhalterisch würde diese Art und Weise einen höheren Aufwand und Risiken darstellen. Du buchst jegliches Fremdgeld und Zahlungen, die nicht auf eine Rechnung erfolgten in das Fremdgeldkonto. Also müsstest Du, wenn Du eine Verrechnung mit einer Rechnung vornimmst im Buchhaltungsprogramm eine interne Umbuchung vornehmen. Da unsere Ausbildung nur auf die Buchung einfacher Buchungssätze hinauslief und wir keine Steuerfachangestellten sind, ist es für manche schwierig dies zu händeln. Also vorher die Buchhaltung fragen und vorallem eine Verrechnung mitteilen, so denn das Geld nicht händisch per Überweisung umgebucht wird.
Liebe Grüße :wink1
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