Vorsteuerabzugsberechtigung in eigener Sache

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
alda
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#1

17.11.2010, 12:26

Hallole,
wahrscheinlich wurde das schon desöfteren behandelt ABER ich brauche ganz schnell Hilfe und daher schreib ich einfach direkt.....
Wir haben eine Gebührenforderung im Mahnverfahren und anschließender Zwangsvollstreckung gegen den (ehemaligen) Mandanten geltend gemacht und beigetrieben. Die Gebühren für das Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung sind ja ohne Mehrwertsteuer, da unsererseits ja eine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
Wie behandelt Ihr diesen Zahlungseingang? Mein Chef möchte nun, dass ich über die Gebühren des Mahnverfahrens und der ZV eine Rechnung schreibe. Wie macht Ihr das? Seid Adressat ihr selbst? Kann ich Rechnung ohne MEhrwertsteuer schreiben?
Wäre lieb, wenn mir jemand Tips geben könnte.
Vielen Dank
alda
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Liesel
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#2

17.11.2010, 12:49

Wieso willst du euch selbst eine Rechnung schreiben? Die Gebühren werden normal als Einnahme ohne MwSt verbucht.
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alda
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#3

17.11.2010, 12:51

:thx , so hatte ich das auch in Erinnerung...... Auf Umsatz 0%!!! Dieser Fall tritt bei meinem neuen Arbeitgeber das erste Mal auf. Habe nun schon bei der uns beratenden Steuerkanzlei angerufen aber da habe ich das Gefühl, dass die mein Problem gar nicht versteht.....
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Aurora-Sun
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#4

17.11.2010, 13:00

Ich verstehe dein Problem aber ehrlich gesagt auch nicht so recht... Ich weiss nicht wie du darauf kommst dir bzw. der Kanzlei eine Rechnung schreiben zu wollen !?
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DieAnja
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#5

17.02.2011, 13:21

braucht man nicht eine rechnung/rechnungsnummer für die buchhaltung?
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#6

15.04.2011, 21:41

Liesel hat geschrieben:Wieso willst du euch selbst eine Rechnung schreiben? Die Gebühren werden normal als Einnahme ohne MwSt verbucht.

grrrrrrrrr, ich hab seit längerem das problem mit unserer steuerberaterin, wenn ich honorar eingänge ohne MWST buche.....

MB, VB, ZV EV gebürhren usw in eigener sache habe ich immer brav als honorareingang ohne ust gebucht (und bin auch eigentlich davon ausgegange, dass sie es genau so in die ust voranmeldung eingibt.

nun hab ich vor einiger zeit erfahren, dass sie mein "o.USt" ignoriert und dort immer die ust rausrechnet und dem FA gemeldet hat.
also netto wie brutto genommen

disskussion zwecklos. da wir ja alles zu versteuern hätten was reinkommt.
als beleg waren auch im durchschriften als belg dabei. egal

keine ahnung wieviel wir in den letzten jahren zuviel an steuern gezahlt haben.

hat einer evtl. nen link, den ich ihr zur verdeutlichung schicken könnte?

wäre echt hilfreich.

danke



ps. ich war auch schon drauf und dran uns rechnungen zu schicken MIT ust, damit wir die rechnung UST senkend mit einreichen können :D
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#7

16.04.2011, 01:04

bürodrache, ich empfehle Dir dringend ein Gespräch mit Deinem Chef. Der wird begeistert davon sein, wenn sein Steuerberater hinter seinem Rücken Steuern abführen lässt, die gar nicht eingenommen wurden !
Ich hab das Thema einmal zu Beginn der Zusammenarbeit mit unserem StB besprochen und geklärt, dass und in welchen Fällen Honorar netto gebucht wird und hab dafür die entsprechende DATEV-Nummer genannt bekommen (ich kontiere alles vor, buchen tut der StB) und fertig war das Thema.
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Pepsi
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#8

16.04.2011, 13:51

erklären würd ich da gar nichts, sondern den StB wechseln! OMG

du kannst ja ne Rg schreiben, bei RA-Micro z.B. braucht man ja ne Sollbuchung, damit das Aktenkonto auf 0 steht
aber natürlich mit 0 %, alles andere kommt gar nicht in Frage
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#9

19.04.2011, 13:20

bürodrache hat geschrieben:
Liesel hat geschrieben:Wieso willst du euch selbst eine Rechnung schreiben? Die Gebühren werden normal als Einnahme ohne MwSt verbucht.

grrrrrrrrr, ich hab seit längerem das problem mit unserer steuerberaterin, wenn ich honorar eingänge ohne MWST buche.....

MB, VB, ZV EV gebürhren usw in eigener sache habe ich immer brav als honorareingang ohne ust gebucht (und bin auch eigentlich davon ausgegange, dass sie es genau so in die ust voranmeldung eingibt.

nun hab ich vor einiger zeit erfahren, dass sie mein "o.USt" ignoriert und dort immer die ust rausrechnet und dem FA gemeldet hat.
also netto wie brutto genommen

disskussion zwecklos. da wir ja alles zu versteuern hätten was reinkommt.
als beleg waren auch im durchschriften als belg dabei. egal

keine ahnung wieviel wir in den letzten jahren zuviel an steuern gezahlt haben.

hat einer evtl. nen link, den ich ihr zur verdeutlichung schicken könnte?

wäre echt hilfreich.

danke



ps. ich war auch schon drauf und dran uns rechnungen zu schicken MIT ust, damit wir die rechnung UST senkend mit einreichen können :D
Ein sehr aufmerksames Steuerberaterbüro - die können jetzt mal für Euch die USt-Anmeldungen schön korrigieren.

Ich hab für Dich nochmal nachgeblättert in "Die Rechnung in der Anwaltskanzlei". Dort heisst es:

Vertritt der RA sich in eigenen, beruflichen Angelegenheiten selbst, ist keine unentgeltliche Wertentnahme anzunehmen, weil es sich um ein Innengeschäft handelt. Es fällt keine USt an. BGH vom 25.04.2004/ZB 2004 DStR 2005, 444
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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DieAnja
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#10

21.04.2011, 10:21

da heißt ich mache jetzt was?, wenn ich die eigenen Gebühren vollstrecke und Zahlungen geleistet werden? was mache ich mit dem aktenkonto?
Rettet die Bäume, esst mehr Biber!
Interessante Selbstgespräche erfordern einen klugen Gesprächspartner!
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Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie fett sind?
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