Umsatzsteuer auf Auslagen
- butterflybabe
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Also Umsatzsteuer mit drauf ?!?!?!?!
Also, gelesen habe ich das auch - eine Bekannte, die auch im RA-Büro arbeitet, hatte mich drauf aufmerksam gemacht - und das Ganze auch mal ganz brav für die Anwälte in die Eingangspost gelegt (mit Markierungen meinerseits). Eine großartige Rückäußerung bzw. Anweisung seitens der Anwälte kam allerdings nicht, deshalb machen wir es bislang wie gehabt ohne USt.
- Pepples
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Also bisher machen wir es auch noch nicht, soll sich erst mal der Steuerberater zu äußern.
Es betrifft auch nicht alle Auslagen. Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten bleiben wie bisher durchlaufende Kosten.
Aber EMA, Onlineabfragen bei Grundbuch oder Handelsregister und Kosten für Akteneinsicht sind zu versteuern.
Das wird, wenn ich mich richtig erinnere damit begründet, dass hierfür der Anwalt Auftraggeber ist und nicht der Mandant.
Ich find's auch schwachsinnig, ohne Mandant hätten wir doch gar keine Veranlassung dazu, aber was solls.
Was ich auch noch nicht geschnallt habe, ist ob der Betrag, also z.B. die EMA von 4,00 € der Bruttobetrag schon ist, oder ob die Mwst noch oben drauf kommt.
Es betrifft auch nicht alle Auslagen. Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten bleiben wie bisher durchlaufende Kosten.
Aber EMA, Onlineabfragen bei Grundbuch oder Handelsregister und Kosten für Akteneinsicht sind zu versteuern.
Das wird, wenn ich mich richtig erinnere damit begründet, dass hierfür der Anwalt Auftraggeber ist und nicht der Mandant.
Ich find's auch schwachsinnig, ohne Mandant hätten wir doch gar keine Veranlassung dazu, aber was solls.
Was ich auch noch nicht geschnallt habe, ist ob der Betrag, also z.B. die EMA von 4,00 € der Bruttobetrag schon ist, oder ob die Mwst noch oben drauf kommt.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- Curry
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Also wir machen das bisher auch nicht, obwohl es ja wahrscheinlich richtig wäre. Wir machen das nur, wenn wir verauslagte Kosten mit MwSt. haben, da nehmen wir den Nettobetrag als Gebühren mit rein und dann MwSt. drauf. Die MwSt. selbst darf also nicht noch mal versteuert werden.
EMA-Kosten sind doch grundsätzlich ohne MwSt., wenn sie von der Gemeinde geltend gemacht werden. Die MwSt. müsste in der Rechnung ja auch ausgewiesen sein.Was ich auch noch nicht geschnallt habe, ist ob der Betrag, also z.B. die EMA von 4,00 € der Bruttobetrag schon ist, oder ob die Mwst noch oben drauf kommt.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Dazu gibts auch einen Artikel in der RAFAZ vom Mai.
Durchlaufende Posten, also Gebühren die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden (z.B. GK-Vorschüsse, GV-Gebühren), sind ohne USt. in der Rechnung aufzuführen.
Keine durchlaufenden Posten (z.B. Aktenversendungspauschale, Abrufgebühr elektronisches Grundbuch, Abrufgebühr elektronische Register, Gebühren für EMA) sind umsatzsteuerpflichtige Entgelte, weil diese Beiträge nicht im Namen und für Rechnung eines anderen verauslagt werden (Kostenschuldner ist der RA) und daher vom Auftraggeber (dem RA) und nicht dem Mandanten geschuldet werden.
Wobei ich anmerken muss, dass ich das schon merkwürdig finde. Wenn wir früher etwas verauslagt haben, egal ob GK, GV, EMA oder was, dann haben wir das nach der MwSt. in die Abrechnung eingefügt und gut wars.
Warum muss man so etwas immer verkomplizieren??
Durchlaufende Posten, also Gebühren die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden (z.B. GK-Vorschüsse, GV-Gebühren), sind ohne USt. in der Rechnung aufzuführen.
Keine durchlaufenden Posten (z.B. Aktenversendungspauschale, Abrufgebühr elektronisches Grundbuch, Abrufgebühr elektronische Register, Gebühren für EMA) sind umsatzsteuerpflichtige Entgelte, weil diese Beiträge nicht im Namen und für Rechnung eines anderen verauslagt werden (Kostenschuldner ist der RA) und daher vom Auftraggeber (dem RA) und nicht dem Mandanten geschuldet werden.
Wobei ich anmerken muss, dass ich das schon merkwürdig finde. Wenn wir früher etwas verauslagt haben, egal ob GK, GV, EMA oder was, dann haben wir das nach der MwSt. in die Abrechnung eingefügt und gut wars.
Warum muss man so etwas immer verkomplizieren??
- Pepsi
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das einzige was ich bisher herausgefunden habe ist, dass GVZ Kosten nicht der USt unterliegen, weil Sie im Namen des Mdt entstehen und er ja auch im Protokoll des GVZ als Auftraggeber drin steht..
ansonsten sind wohl alle Auslagen mit USt weiter zu berechnen (natürlich vom nettobetrag)
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- butterflybabe
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@ Pepsi
Was ist mit Gerichtskosten? Ich würd sagen keine Umsatzsteuer.
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- Pepsi
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doch, weil die Rg an den RA geht.. sonst musst du die Rg ans Gericht zurückschicken und sagen, die sollen schreiben:
Herrn Mustermann
z.Hd. RA...
..
Tip: guck dir mal den Film von RA Micro zum Thema "Weiterberechnung Auslagen mit und ohne USt an"
Herrn Mustermann
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- Pepples
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Nach dem Aufsatz in der RAFaz auf Gerichtskosten keine Mehrwertsteuer. Auch auf GVZ-Kosten keine Mehrwertsteuer.
Der Kostenschuldner bestimmt sich hier nach dem § 29 GKG und § 13 GvKostG und ist in beiden Fällen nicht der Rechtsanwalt.
Der Kostenschuldner bestimmt sich hier nach dem § 29 GKG und § 13 GvKostG und ist in beiden Fällen nicht der Rechtsanwalt.
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