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USt auf Bahnkosten?

Verfasst: 20.01.2009, 12:54
von Inselbiene
Hallo. Ich möchte nun gegenüber dem Mdt. (als Privatperson) abrechnen. Meine Frage ist hier nun: Es fand ein Gerichtstermin statt, zu welchem der RA mit der Bahn und mit dem Taxi gefahren ist. Ich würde nun die Bahn- und Taxikosten als vollen Betrag, also soviel wie der RA bei der Bahn und dem Taxi bezahlt hat, vor der USt in Ansatz bringen und dann nochmals versteuern. Aber nun komm ich ins zweifeln, ob das überhaupt geht. Ich habe zwar einiges im Forum gefunden, bin aber nicht wirklich schlauer geworden.

Wer kann mir helfen?

Verfasst: 20.01.2009, 12:55
von LuzZi
Ich schreib das immer nach der auf die Gebühren berechneten Ust. in die KN, kannst doch auch so machen, muss doch net bei den Gebühren oben auftauchen.

Verfasst: 20.01.2009, 12:56
von skugga
Ja, geht. Du mußt die 7 %, mit denen die Tickets versteuert sind, rausrechnen und den Nettobetrag dann mit 19 % versteuern. Das geht deshalb, weil der RA die Reise im Rahmen seiner Dienstleistung erbracht hat. Gilt auch für Taxi-, Flugkosten etc.
LuzZi hat geschrieben:Ich schreib das immer nach der auf die Gebühren berechneten Ust. in die KN, kannst doch auch so machen, muss doch net bei den Gebühren oben auftauchen.
Da wär ich aber mal vorsichtig. Zum einen sind die Reisekosten keine durchlaufenden Posten, zum anderen wird so Mehrwertsteuer verschenkt.

Verfasst: 20.01.2009, 12:59
von LuzZi
Die Diskussion hatten wir hier ja schon oft ich weiß. Wir machen das hier schon lange so, unser Steuerberater sagt auch ist okay so. Man kann sich drüber streiten das ist richtig.

Verfasst: 20.01.2009, 13:03
von Andreas
Verschoben in den Mehrwertsteuer-Fragen-Bereich.