wo gebühren im MB hin?

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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butterflybabe
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#11

15.10.2007, 15:28

Dann fehlt die Gebührensatzhöhe. Und ich weiß aus Erfahrung, dass das dann immer moniert wird.

Einfach bei der Monierungsantwort eintragen udn dann müsste es in Ordnung sein.
bianca82
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#12

15.10.2007, 15:32

also einfach 1,3 GeschG gem. Nr. 2300 VV RVG und dann ist alles i.O.?
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Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
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#14

15.10.2007, 20:21

zum Glück gibts ja jetzt das neue Kästchen: "vorger. Anwaltsvergütung".. da gibts das Problem nicht mehr, trägt man einfach ein und fertig, keine Bezeichnung ;-)
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