Zwangsvollstreckung in der Schweiz

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Ernie

#21

12.05.2009, 07:02

Den vollstreckbaren Titel solltest Du auf jeden Fall beifügen, damit nicht noch weitere Zeitverzögerungen eintreten!
Mistfratz
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#22

13.01.2010, 14:44

Puuuuuh, bin schon die ganze Zeit auf der Suche nach Infos über die ZV in der Schweiz, mir schwirrt schon der Kopf.

Alles was ich bislang gelesen habe, hat mir klar gemacht, dass das Betreibungsverfahren in der Schweiz ähnlich wie unser deutsches Mahnverfahren zu sehen ist.

Nun ist es aber bei mir so, dass ich schon einen deutschen Vollstreckungstitel habe. MB + VB wurden in der Schweiz durch das AG Coburg zugestellt.

Wie ist dann hier das weitere Vorgehen? Muss ich hier trotzdem auch das Betreibungsverfahren einleiten? Und den Titel in Kopie dazu oder so? Außerdem weiß ich nicht, ob wir hier einen Europäischen Vollstreckungstitel haben oder nicht (war alles vor meiner Zeit hier in der Kanzlei). Er sieht schon ganz anders aus als der normale VB, allerdings steht nirgends was drauf, von wegen "Europäischer Titel" oder so. Und: Brauche ich in jedem Fall den "europäischen Vollstreckungstitel"? Muss ich den beim Deutschen Mahngericht oder in der Schweiz beantragen?!

Oh Mann...! Ich bitte um Eure Erfahrungen...!
ReNoFa09
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#23

13.01.2010, 15:35

Für den europäischen Vollstreckungstitel bekommste dann so ein Blatt wo die Titelbezeichnung drauf ist und so...dieses Formular ist in allen Sprachen gleich...

Ich schreibe dann an das zuständige deutsche Gericht:

überreichen wie anbei die vollstreckbare Ausfertigung des xx vom xx im Original mit dem Antrag, diesen gemäß § 1079 ZPO als europäischen Vollstreckungstitel zu bestätigen.

LG
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immer
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#24

19.01.2010, 15:58

Hmm ich sitz jetz hier auch mit so nem Problem:

Schuldner wohnt und arbeitet in Deutschland, hat aber ein Konto in der Schweiz, wohin der Schweizer Arbeitgeber das Gehalt in Schweizer Franken überweist. Der Schuldner ist wohl Schweizer Staatsangehöriger und behauptet, er würde in einigen Wochen zurück in die Schweiz ziehen. Ob das stimmt oder ob er nur seine Gläubiger zum Narren halten will, weiss ich nicht.

Ich habe mit dem Betreibungsamt in St.Gallen (in diesem Kanton liegen Arbeitgeber und Bank) telefoniert. Da wurde mir mitgeteilt, eine "Betreibung" könne erst durchgeführt werden, wenn der Schuldner in der Schweiz wohnt. Dafür würde dann sogar der deutsche VB ausreichen und müsste nicht erst in der Schweiz legalisiert werden. Allerdings müsste ich dann seine Schweizer Adresse wissen, was dort anscheinend schwierig herauszufinden ist. Außerdem kann es ja auch nur ne Schutzbehaupotung sein, dass er in die Schweiz zieht.

Aber es muss doch auch Möglichkeiten geben in der Schweiz zu vollstrecken, wenn nur die Drittschuldner in der Schweiz ansässig sind und nicht der Schuldner. Hat da jemand Erfahrungen?
AC/D Schuhe aus!
Mistfratz
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#25

28.01.2010, 11:39

Sorry, ich muss jetzt nochmals nachfragen:

Kann mir jemand von Euch sagen, ob ich mit meinem deutschen Vollstreckungstitel nochmals das Betreibungsverfahren in der Schweiz einleiten muss?

Oder kann ich hier, da ich ja schon einen Titel habe, direkt einen Schweizer RA beauftragen oder irgendwie selber einen ZV-Auftrag in der Schweiz veranlassen?
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immer
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#26

28.01.2010, 12:44

So wie mir der Mitarbeiter vom Betreibungsamt erklärt hat, kann man - wenn der Schuldner in der Schweiz wohnt - mit dem deutschen Titel das Betreibungsverfahren durchführen. Das wäre wohl so eine Art ZV-Auftrag.

Am besten du telefonierst mal selber mit dem zuständigen Betreibungsamt. Wenn dir der Wohnsitz des Schuldners bekannt ist, findest du über Wikipedia heraus, zu welchem Kanton der Ort gehört und kannst dann bei Google das Betreibungsamt dieses Kantons rausfinden.
AC/D Schuhe aus!
Mistfratz
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#27

28.01.2010, 13:11

Herzlichen Dank dafür, das werd ich wohl wirklich dann mal versuchen! Danke sehr!
Immogul
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#28

26.06.2010, 06:51

Nauja hat geschrieben:Bin fündig geworden.

Europäischer Vollstreckungstitel.

Bzw. (wenn Titel vor dem 21.01.05 datiert) Vollstreckungstitel durch das zuständige Gericht im Vollstreckungsstaat für vollstreckbar erklären lassen.
Hi, das gilt doch nur innerhalb der EU mit Ausnahme Dänemarks, oder?

-> Also nicht in der Schweiz...?

LG
Chris
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#29

09.08.2010, 10:56

Hallo zusammen,

ich habe hier gleich 4 Titel gegen den gleichen Schuldner und wollte daher mal kurz drei Fragen stellen.

1. kann ich alle vier Titel mit einem Betreibungsbegehren geltend machen oder mache ich lieber 4 einzelne?
2. die Forderungssumme auf den Formular steht in Franken.. soll ich das jetzt umrechnen oder einfach leer lassen?
3. verstehe ich das richtig, dass ich die Titel mit dem ausgefüllten Formular direkt an das zuständige Betreibungsamt schicken soll?

Es wäre klasse, wenn ihr mir da helfen könnt!

Einen europäischen Titel habe ich jedoch nicht. Der Titel ist nur in die Schweiz zugestellt worden.

Viele Grüße
Pia
[color=#400080]Lerne Menschen kennen, denn sie sind veränderlich, die dich heute Freunde nennen, reden morgen über dich![/color]
Ernie

#30

09.08.2010, 11:17

Du kannst alle 4 Titel in einem Auftrag geltend machen. Die Forderung (hier: EUR) musst Du in sfr umrechnen. Und dann schickst Du Titel + Formular an das Beitreibungsamt.
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