Teil-Widerspruch gegen MB

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Antworten
Pepe71
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 18.10.2017, 19:06
Beruf: RA-Fachangestellter
Software: Advoware
Kontaktdaten:

#1

12.02.2024, 12:29

Hallo,

ich habe irgendwie ein Brett vor dem Kopp.

Teil-Widerspruch gegen Zinsen und Verfahrenskosten
Teil-VB wurde erlassen mit Kosten für VB-Antrag
Schuldnerin hat HF nach Zustellung von VB gezahlt.

Die Kosten für den VB werden vom Widerspruch gegen den MB (Verfahrenskosten) nicht mit umfasst, so dass die VB-Kosten zurecht tituliert sind. Richtig?
Teilzeit-ReFA, sonst Autor und Podcaster mit dem Hilfsprojekt www.streuner-seelen.de u.a.
legalspecialist
Foreno-Inventar
Beiträge: 2101
Registriert: 03.08.2022, 00:17
Beruf: Manchmal Rechtsfachwirt
Software: RA-Micro
Wohnort: Kanzleietage 2. OG, 3. Tür links

#2

12.02.2024, 16:27

Was steht denn im VB auf der Anspruchsseite?
Gruß
Oli

Ich unterstütze Fellnasen - jede Unterstützung ist kostbar
First Step for a Better Life
Auch auf Facebook
Pepe71
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 10
Registriert: 18.10.2017, 19:06
Beruf: RA-Fachangestellter
Software: Advoware
Kontaktdaten:

#3

12.02.2024, 19:54

VB-Kosten, aber auch alle Zinsen usw.
Teilzeit-ReFA, sonst Autor und Podcaster mit dem Hilfsprojekt www.streuner-seelen.de u.a.
legalspecialist
Foreno-Inventar
Beiträge: 2101
Registriert: 03.08.2022, 00:17
Beruf: Manchmal Rechtsfachwirt
Software: RA-Micro
Wohnort: Kanzleietage 2. OG, 3. Tür links

#4

12.02.2024, 21:22

Pepe71 hat geschrieben:
12.02.2024, 19:54
VB-Kosten, aber auch alle Zinsen usw.
Wenn dies tituliert ist, so kann dieser Anspruch vollstreckt werden.
Was nicht vollstreckt werden kann, sind die Ansprüche, die in dem VB unter dem Satz: ""...hat der Antragsgegner widersprochen...", aufgeführt worden sind. Solche Kosten sind nicht vollstreckbar.
Gruß
Oli

Ich unterstütze Fellnasen - jede Unterstützung ist kostbar
First Step for a Better Life
Auch auf Facebook
Antworten