Volltreckung aus niederländischem Titel
Verfasst: 02.02.2024, 13:30
Hallo,
wir sind beauftragt worden, aus einem niederländischen Titel hier in Deutschland zu vollstrecken.
Wir haben das Urteil übersetzen lassen (beglaubigt).
Kann ich mit der Vollstreckung gleich loslegen oder muss beides zuvor an den Schuldner zugestellt werden und die 2-Wochenfrist abgewartet werden?
wir sind beauftragt worden, aus einem niederländischen Titel hier in Deutschland zu vollstrecken.
Wir haben das Urteil übersetzen lassen (beglaubigt).
Kann ich mit der Vollstreckung gleich loslegen oder muss beides zuvor an den Schuldner zugestellt werden und die 2-Wochenfrist abgewartet werden?