Schuldner im Ausland - Gerichtsstand
Verfasst: 23.01.2024, 15:50
Hallo zusammen,
vielleicht hat ja jemand Erfahrungswerte für mich.
Ich habe eine offene Forderung aus einem Pachtverhältnis. Die Schuldnerin hat angeblich den Pachtvertrag gekündigt, eine Kündigung ist jedoch nie angekommen.
Jetzt wohnt diese in Frankreich und widerspricht der Forderung.
Europäisches Mahnverfahren macht da ja keinen Sinn. Sie in Frankreich zu verklagen kann ich mir auch schwer vorstellen, weil da einfach zu viele offene Fragen sind.
Es gibt jedoch im Pachtvertrag eine Gerichtsstandvereinbarung. Die Schuldnerin ist jedoch Privatperson, weshalb diese Vereinbarung wohl leider nicht greift.
Wäre es denkbar aus § 23 ZPO (Besonderer Gerichtsstand der Vermögens und des Gegenstands) einen Gerichtsstand abzuleiten?
Oder nehmen es die deutschen Gerichte da nicht so genau?
Ich würde mich sehr über eine Empfehlung oder einen Erfahrungswert freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Stefanie
vielleicht hat ja jemand Erfahrungswerte für mich.
Ich habe eine offene Forderung aus einem Pachtverhältnis. Die Schuldnerin hat angeblich den Pachtvertrag gekündigt, eine Kündigung ist jedoch nie angekommen.
Jetzt wohnt diese in Frankreich und widerspricht der Forderung.
Europäisches Mahnverfahren macht da ja keinen Sinn. Sie in Frankreich zu verklagen kann ich mir auch schwer vorstellen, weil da einfach zu viele offene Fragen sind.
Es gibt jedoch im Pachtvertrag eine Gerichtsstandvereinbarung. Die Schuldnerin ist jedoch Privatperson, weshalb diese Vereinbarung wohl leider nicht greift.
Wäre es denkbar aus § 23 ZPO (Besonderer Gerichtsstand der Vermögens und des Gegenstands) einen Gerichtsstand abzuleiten?
Oder nehmen es die deutschen Gerichte da nicht so genau?
Ich würde mich sehr über eine Empfehlung oder einen Erfahrungswert freuen.
Vielen Dank im Voraus.
Stefanie