Seite 1 von 1

Schuldner im Ausland - Gerichtsstand

Verfasst: 23.01.2024, 15:50
von SMr
Hallo zusammen,

vielleicht hat ja jemand Erfahrungswerte für mich.

Ich habe eine offene Forderung aus einem Pachtverhältnis. Die Schuldnerin hat angeblich den Pachtvertrag gekündigt, eine Kündigung ist jedoch nie angekommen.
Jetzt wohnt diese in Frankreich und widerspricht der Forderung.

Europäisches Mahnverfahren macht da ja keinen Sinn. Sie in Frankreich zu verklagen kann ich mir auch schwer vorstellen, weil da einfach zu viele offene Fragen sind.
Es gibt jedoch im Pachtvertrag eine Gerichtsstandvereinbarung. Die Schuldnerin ist jedoch Privatperson, weshalb diese Vereinbarung wohl leider nicht greift.

Wäre es denkbar aus § 23 ZPO (Besonderer Gerichtsstand der Vermögens und des Gegenstands) einen Gerichtsstand abzuleiten?
Oder nehmen es die deutschen Gerichte da nicht so genau?

Ich würde mich sehr über eine Empfehlung oder einen Erfahrungswert freuen.
Vielen Dank im Voraus.

Stefanie

Re: Schuldner im Ausland - Gerichtsstand

Verfasst: 23.01.2024, 23:02
von Maximus
§ 29a ZPO

Re: Schuldner im Ausland - Gerichtsstand

Verfasst: 24.01.2024, 09:48
von SMr
Den § 29 a ZPO hatte ich mir auch schon angesehen.
Der begrenzt sich aber auf Pachträume. Ich habe hier eine Pachtfläche, also Gartenland.

Re: Schuldner im Ausland - Gerichtsstand

Verfasst: 24.01.2024, 09:51
von icerose
Ich denke, er ist aber analog anwendbar.

Re: Schuldner im Ausland - Gerichtsstand

Verfasst: 24.01.2024, 11:57
von SMr
Dann wäre das ein super Ansatz. Vielen Dank!

Re: Schuldner im Ausland - Gerichtsstand

Verfasst: 24.01.2024, 13:19
von SMr
§ 29 a ZPO funktioniert wohl nicht.
"Keine Räume sind demgegenüber (auch eingefriedete oder umschlossene) Grundstücks- und Gebäudeflächen wie Hofräume, Gärten und Parkplätze (vgl. Schultzky, a.a.O., Rn. 6 m.w.N.)." so gem. Beschluss OLG Hamm 32. Zivilsenat vom 27.02.2020.

Falls jemand noch eine andere Idee hat ... gern her damit :-)

Re: Schuldner im Ausland - Gerichtsstand

Verfasst: 24.01.2024, 14:17
von Maximus
Da gilt das LwVfG mit inhaltsgleicher Regelung

Re: Schuldner im Ausland - Gerichtsstand

Verfasst: 26.01.2024, 08:29
von SMr
Mega! Das müsste klappen.
Ganz lieben Dank!