Deutschen Titel gegen Schuldner in der Schweiz (Rechtsnachfolgeklausel)
Verfasst: 09.01.2024, 11:12
Wir haben einen deutschen Vollstreckungsbescheid gegen einen Schuldner, der in die Schweiz verzogen ist.
Dieser Schuldner ist inzwischen verstorben. Das heißt wir müssen die Rechtsnachfolgeklausel auf Antragsgegnerseite beantragen.
Um den deutschen Vollstreckungsbescheid einzutreiben, müssen wir ja in der Schweiz das Betreibungsverfahren einleiten (durchlaufen).
Frage:
Müssen wir vor diesem schweizer Betreibungsverfahren bei dem deutschen Mahngericht die Rechtsnachfolgeklausel beantragen?
Es geht mir also nur um die Reinfolge:
1. Beim deutschen Mahngericht die Rechtsnachfolgeklausel beantragen, weil der Schuldner gestorben ist.
Erst danach:
2. In der Schweiz ein ganz neues Betreibungsverfahren durchführen.
Oder kann man Nr. 1 (Rechtsnachfolgeklausel) auch ganz weglassen, weil in der Schweiz sowieso ein neues Betreibungsverfahren durchgeführt wird? Dort kann man dann ja die Rechtsnachfolge des Schuldners nachweisen ?
Dieser Schuldner ist inzwischen verstorben. Das heißt wir müssen die Rechtsnachfolgeklausel auf Antragsgegnerseite beantragen.
Um den deutschen Vollstreckungsbescheid einzutreiben, müssen wir ja in der Schweiz das Betreibungsverfahren einleiten (durchlaufen).
Frage:
Müssen wir vor diesem schweizer Betreibungsverfahren bei dem deutschen Mahngericht die Rechtsnachfolgeklausel beantragen?
Es geht mir also nur um die Reinfolge:
1. Beim deutschen Mahngericht die Rechtsnachfolgeklausel beantragen, weil der Schuldner gestorben ist.
Erst danach:
2. In der Schweiz ein ganz neues Betreibungsverfahren durchführen.
Oder kann man Nr. 1 (Rechtsnachfolgeklausel) auch ganz weglassen, weil in der Schweiz sowieso ein neues Betreibungsverfahren durchgeführt wird? Dort kann man dann ja die Rechtsnachfolge des Schuldners nachweisen ?