Wie Formular Exekutionsantrag Österreich ausfüllen?

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schebi
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#1

14.12.2023, 13:30

Moin Ihr Lieben,

ich wäre euch allen super dankbar wenn ihr mir helfen könntet, das beigefügte Formular für eine Zwangsvollstreckung in Österreich auszufüllen.

Benötigen wir zwingend einen österreichen Zustellungsbevollmächtigten? Oder geht das auch ohne österreichischen Zustellungsbevollmächtigten?

Es ist ein Urteil, der von einem deutschen Gericht erlassen wurde. (Geldforderung ca. 900 Euro + Zinsen)
Der Schuldner wohnt inzwischen in Österreich.
Wir senden das Formular also an das Amtsgericht in Österreich, wo der Schuldner jetzt seinen Wohnsitz hat.

Formular Seite 1:
Was sollen wir da ankreuzen?:
-Forderungsexekution nach § 295 EO
-Forderungsexekution nach § 294 EO
-Exekutionspaket nach $ 19 EO
usw.


Seite 3:
Müssen wir das Feld "Gebühreneinzug" ausfüllen?
Am besten wäre es doch, wenn das Gericht uns einfach nur eine Rechnung zusendet, ohne dass das Geld automatisch eingezogen wird.

Seite 8:
-Ergänzende Angaben:
Sollte man hier irgendetwas ankreuzen? Ich würde "Zustellung Pfändungsprotokoll" ankreuzen?
Ist hier die Zustellung des Pfändungsprotokolls an den Gläubiger oder an den Schuldner gemeint?


Ich danke euch allen vielmals.
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Exekutionsantrag (1).pdf
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schebi
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#2

03.01.2024, 12:09

Kennt sich denn keiner damit aus?

Ihr habt doch bestimmt schon mal eine Zwangsvollstreckung in Österreich gemacht.
Da standet ihr doch vor dem gleichen Problem?
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#3

03.01.2024, 13:01

Hallo,
ich hab (bisher einmalige) Erfahrung damit. Einen Zustellungsbevollmächtigten brauchst du nicht. Allerdings muss dein Urteil erstmal zu einem EU-Titel gemacht werden. Das beantragst du beim erkennenden Gericht - mit der Begründung, dass der Schuldner in Ö lebt und du dort vollstrecken willst. Kostet 22,00 EUR, kann mit in die Forderungsaufstellung rein.

Dann geht der Exekutionsantrag an das Bezirksgericht, in dessen Bezirk der Schuldner wohnt.
Fahrnisexekution ist ähnlich der unsrigen Sachpfändung. Ich würde aber eher das Paket ( https://www.jusline.at/gesetz/eo/paragraf/19 ) nehmen, weil wenn eine Maßnahme gewählt wurde, wird diese ausgeführt und mehr nicht. Wenn das keinen Erfolg bringt, musst wieder den schönen Antrag ausfüllen.

Du kannst das Feld "Gebühreneinzug" freilassen, dann dauert es aber deutlich länger, bis das Gericht tätig wird.

Ergänzende Angaben kannst du machen (sofern du da Kenntnisse wie Arbeitgeber oder Bank oder so) hast. Sonst bis auf das Kreuz bei Zustellung Pfändungsprotokoll alles freilassen. Und es schadet nicht, deine eigene Forderungsübersicht mit dranzuhängen.

Viel Erfolg.
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#4

04.01.2024, 09:19

schebi hat geschrieben:
03.01.2024, 12:09
Kennt sich denn keiner damit aus?

Ihr habt doch bestimmt schon mal eine Zwangsvollstreckung in Österreich gemacht.
Da standet ihr doch vor dem gleichen Problem?
Ich mache keine Vollstreckung in Österreich, sondern der Mandant beauftragt dann dort Rechtsanwälte und ich denke, das werden viele so handhaben. ;-)
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#5

04.01.2024, 14:58

Danke.

Wir hatten den Exekutionsantrag jetzt schon vor ein paar Tagen abgeschickt.
Wir hatten nicht das Exekutionspaket nach §19 EO angekreuzt, sondern statt dessen:
-Forderungsexekution nach §295 EO und
-Fahrnisexekution

Hat das jetzt irgendwelche Nachteile?
Wir dachten, dass sei so richtig, weil wir keine Angaben zum Arbeitgeber des Schuldners machen können und auch nicht wissen, wo der Schuldner ein Bankkonto hat.

2)
Weiß jemand, was genau der Unterschied ist zwischen?:
-Exekutionspaket nach §19 EO
-erweitertes Exekutionspaket nach §20 EO
-Forderungsexekution nach § 295 EO
-Forderungsexekution nach § 294 EO
schebi
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#6

06.01.2024, 22:23

@icerose:
Weißt du das zufällig?

Besonders das wäre interessant:

Weiß jemand, was genau der Unterschied ist zwischen?:
-Exekutionspaket nach §19 EO
-erweitertes Exekutionspaket nach §20 EO
-Forderungsexekution nach § 295 EO
-Forderungsexekution nach § 294 EO
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#7

07.01.2024, 08:44

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schebi
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#8

09.01.2024, 11:03

Danke.
Ich habe in diesem Link nirgends eine Antwort auf die Fragen gefunden.
Vielleicht habe ich es auch übersehen. Wo soll das denn genau stehen?
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#9

09.01.2024, 11:23

Hast du schon mal direkt in die §§ der EO geschaut? Was sagen die denn? (Ich hab aktuell nicht die Zeit, mir die genauer anzusehen.)
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#10

12.01.2024, 00:03

Ja, ich habe schon in die §§ der EO geschaut. Da bin ich aber auch nicht schlauer geworden.

Weiß keiner von euch die Antwort?
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