Mahnbscheid / Antragsgegner Schweiz

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Hühnerhaufen
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#1

04.12.2023, 13:17

Hallo Ihr Lieben,

leider verschont mich dieses leidige Thema nicht.

Wir haben Mandanten in der Schweiz, Rechnung gestellt und nun nicht bezahlt.

Rechnung auf Stundenbasis - keine Vergütungsvereinbarung .... keine Gerichtsstandsvereinbarung

Ich soll nun einen Mahnbescheid beantragen.

Meine mühevollen Recherchen haben ergeben, dass für den Antrag unser Gericht, also Hamburg ist, aber als streitige Gericht .... .

Da habe ich gefunden

"Besonders praxisrelevant ist der Gerichtsstand des Erfüllungsortes (Art. 5 Nr. 1 EuGVO = dejure.org). Er kommt nur für Ansprüche aus Verträgen in Betracht. Bei Kauf- und Dienstleistungsverträgen ist Erfüllungsort dann der Ort, an dem die Ware bzw. die Dienstleistung nach dem Vertrag zu liefern bzw. zu erbringen war. Beauftragt z.B. ein französisches Unternehmen für das Design seiner Produkte eine Agentur in Wiesbaden, ist Wiesbaden auch der Ort, an dem die Dienstleistung erbracht werden muss (es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart!). Zahlt der französische Auftraggeber nicht, kann die Agentur vor einem Gericht in Wiesbaden ihr Honorar einklagen. Eine deutsche internationale Zuständigkeit liegt also vor. Der erste Schritt ist damit getan, nun kommt es darauf an, unter allen deutschen Gerichten das richtige herauszufinden".

Also auch Hamburg? Oder mache ich mir das zu einfach?

Ich werde meine Recherchen natürlich noch dem Chef vorlegen, der muss entscheidenb, wolle aber zuvor ich noch einmal nachfragen.


Gruß Hühnerhaufen
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paralegal6
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#2

04.12.2023, 13:56

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