ZV in AT und CH

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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Neulinger
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#1

14.11.2023, 14:24

Hallo zusammen,

ich bin Neuling auf dem Gebiet und bisher hat ein Mahnbescheid (MB) immer gereicht, dass der Schuldner (immer überall m, w, d!) bezahlt hat. Ich hoffe, das ist richtig. Hätte gerne alles in einen Beitrag geschrieben:

Wir haben eine Vollsteckbarerklärung vom BGHS Wien, die ich nun an den ZV, der heißt Exekutor (wenn die EAV recht hat!?), m, w, d weiteleiten muss. Wie das geht, habe ich schon über das Forum teilweise herausgefunden oder finde ich noch raus.
Gibt's da aber profitechnisch was zu beachten, um die zusätzlichen Kosten gering zu halten?

In der Schweiz ist es nicht so einfach udn wir haben wohl nur einen Betrag von 30 EUR offen, wir wollen da aber eigentlich trotzdem was machen rein aus Prinzip ( :motz ). Rechnet sich das überhaupt bei dem geringen Betrag?

:thx vorab schon mal für Eure Hilfe!!

Neulinger
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paralegal6
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#2

20.11.2023, 21:59

https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... .html#ford in der Schweiz besteht wohl Anwaltszwang, https://www.iww.de/ve/archiv/auslandsvo ... eiz-f42629, wegen 30 € braucht man da gar nichts versuchen
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