Hilfe!!!! ZV nach § 888 ZPO

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Benutzeravatar
mokey1
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 258
Registriert: 19.09.2007, 13:43
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Münsterland

#21

04.10.2007, 11:10

Jepp, kannst schreiben.

Beim zweiten Mal würd ich dann auch ne Forderungsaufstellung beifügen.
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#22

04.10.2007, 11:11

Ja kannst du dir sparen. RA-MICRO macht das bei uns automatisch.

Aber ohne entsprechendes Programm natürlich Mehraufwand.
Benutzeravatar
mokey1
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 258
Registriert: 19.09.2007, 13:43
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Münsterland

#23

04.10.2007, 11:12

Deswegen lass ich das beim ersten Mal immer weg :)
Ein Anwalt kann mit seinem Aktenkoffer mehr stehlen
als hundert Männer mit Kanonen.
Don Vito Corleone
Nine25

#24

04.10.2007, 11:15

So, jetzt erstmal ein dickes fettes :thx an alle die Ihre Zeit und Nerven für mich geopfert haben
Antworten