Vollstr. Ausfertigung anfordern sowie ZV in Spanien

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Master24
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#1

27.09.2023, 13:35

Liebe Leute, den letzten ZV-Antrag habe ich erstellt, da gab's das ganze noch auf Papier, ist also viele Jahre her und seither ist eine Staubsschicht auf meinem Fachwissen angewachsen, der ich mit der Schaufel des hoffentlich gesunden Menschenverstandes nicht freizulegen in der Lage bin.

Kurzum:

Ich habe ein vorläufig vollstreckbares VU in einfacher Ausfertigung in die Hand bekommen mit dem Hinweis "hier das können Sie doch" :schock ich weiß ich brauche Zustellungsvermerk und vollstreckbare Ausfertigung. Wenn ich das anfordere, schicke ich das normale VU gleich mit?

Zweite Frage, es soll wenn alles vorliegt, ein spanisches Bankkonto gepfändet werden. Brauche ich dazu eine Übersetzung, oder? Vermutlich werde ich Chefs anraten, doch bitte einen fachkundigen Kollegen vor Ort einzuschalten, aber vielleicht hatte jemand schon mal so einen Fall auf den Tisch.

Danke Euch!
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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Anahid
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#2

28.09.2023, 12:49

Du brauchst eine vollstreckbare Ausfertigung, richtig. Einfach beim Gericht beantragen, Eurem Mandanten eine vollstreckbare Ausfertigung zu erteilen.

Ferner brauchst Du für die Vollstreckung im Ausland die Bestätigung des Gerichts, womit das VU zu einem europäischen Vollstreckungstitel erklärt wird. Und dann würde ich, ebenso wie Du das vorschlägst, einen spanischen Kollegen mit der ZV beauftragen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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