GVZ beauftragen nach § 888 ZPO

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butterflybabe
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#11

12.01.2008, 14:40

0,3 aus dem Zwangsgeld??
Ja
Gast

#12

12.01.2008, 18:05

Schade. das ist ja nicht viel!

Und dann noch mal 0,3 für den ZV-Auftrag Vollstreckung Zwangsgeld?!
bianca82
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#13

15.01.2008, 10:57

Ich habe schon einen Antrag nach § 888 ZPO gefertigt in Verbindung Haftbefehl zu erlassen gem. § 908 ZPO. Leider ist dieser aber schon längst weggefallen. GVZ konnte SN mehrfach nicht antreffen und verweist auf den Wegfall von § 908 ZPO und schreibt weiterhin, dass soweit ein Haftbefehl neben den Beschluss notwendig sein sollte, sollen wir den beim AG beantragen. Reicht da ein einfaches schreiben? Gibt es evtl. andere Möglichkeiten, da die GVZ so komisch schreibt?
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