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Erfährt man bei Kontenabfrage auch Auslandskonten? Drittauskünfte durch Gerichtsvollzieher

Verfasst: 04.09.2023, 20:30
von mistral
Hallo,

Wir haben einen deutschen Titel gegen einen Schuldner der unbekannt verzogen ist.
Wir vermuten, dass er vor 20 Jahren nach Spanien ausgewandert ist.
Wir möchten daher hier in Deutschland den Gerichtsvollzieher beauftragen den Kontenabruf zu machen (Drittauskunft beim Bundeszentralamt für Steuern, wo der Schuldner Konten hat).

Erfahren wir dann auch von Konten, die er im Ausland hat?
Alle Konten, die der Schuldner in der EU hat?
Weil wenn der Schuldner in Spanien wohnt, dann würden wir ja auf diese Weise seine Konten pfänden können und wir würden durch die Kontoabfrage gleichzeitig seine genaue Adresse erfahren, richtig?

2) Um in Spanien ein Konto zu pfänden, müssen wir den deutschen Titel erstmal in einen Europäischen Vollstreckungstitel umschreiben, richtig? Das kostet ja nichts?

Re: Erfährt man bei Kontenabfrage auch Auslandskonten? Drittauskünfte durch Gerichtsvollzieher

Verfasst: 05.09.2023, 07:33
von Oliverreinhardt2
Guten Morgen,
mistral hat geschrieben:
04.09.2023, 20:30
Erfahren wir dann auch von Konten, die er im Ausland hat?
das BZSt speichert nur deutsche Konten.
mistral hat geschrieben:
04.09.2023, 20:30
2) Um in Spanien ein Konto zu pfänden, müssen wir den deutschen Titel erstmal in einen Europäischen Vollstreckungstitel umschreiben, richtig? Das kostet ja nichts?
Um in Spanien vollstrecken zu können, musst du zunächst ein Anerkennungs- und Vollstreckungsverfahren durchführen (vgl. EU Verordnung, Nr.: 1215/2012). Dieses Merkblatt, wäre für dich hilfreich.

Viel Erfolg.

Re: Erfährt man bei Kontenabfrage auch Auslandskonten? Drittauskünfte durch Gerichtsvollzieher

Verfasst: 05.09.2023, 09:19
von icerose
mistral hat geschrieben:
04.09.2023, 20:30
2) Um in Spanien ein Konto zu pfänden, müssen wir den deutschen Titel erstmal in einen Europäischen Vollstreckungstitel umschreiben, richtig? Das kostet ja nichts?
ja, richtig. Aber kostenlos ist das nicht - derzeit 22,00 EUR.

Re: Erfährt man bei Kontenabfrage auch Auslandskonten? Drittauskünfte durch Gerichtsvollzieher

Verfasst: 05.09.2023, 12:48
von mistral
Oliverreinhardt2 hat geschrieben:
05.09.2023, 07:33
Guten Morgen,
mistral hat geschrieben:
04.09.2023, 20:30
Erfahren wir dann auch von Konten, die er im Ausland hat?
das BZSt speichert nur deutsche Konten.
Danke.
Bist du da sicher?

Druch den Automatischen Informationsaustausch (AIA) erfährt das Bundeszentralamt für Steuern doch auch von ausländischen Bankkonten, sogar außerhalb der EU.
Wieso speichert das BZSt dann nur deutsche Konten? Das verstehe ich nicht.
Sind die anderen Leute hier auch der Meinung?
Hat jemand von euch bei einer Kontoabfrage schon mal Informationen über ein ausländisches Konto erhalten?

Re: Erfährt man bei Kontenabfrage auch Auslandskonten? Drittauskünfte durch Gerichtsvollzieher

Verfasst: 05.09.2023, 12:59
von samsara
Lt. Bundesamt für Steuern werden nur Konten ermittelt, die bei einem Kreditinstitut in Deutschland geführt werden. Hierzu zählen auch ausländische Kreditinstitute mit Zweigstellen in Deutschland.

https://www.bzst.de/DE/Behoerden/Konten ... abruf.html

Re: Erfährt man bei Kontenabfrage auch Auslandskonten? Drittauskünfte durch Gerichtsvollzieher

Verfasst: 08.09.2023, 13:31
von PostGretel
Ich selbst habe in den letzten Jahren öfter Schuldner, die aus dem Ausland stammen, und die laut DA kein Konto haben. Meine Vermutung ist, dass sie ein Konto im Ausland haben. Mit GVZs hatte ich auch schon öfter darüber telefoniert. Die sagten auch, dass sie keine ausländischen Konten "bekommen", falls der Schuldner sie nicht angibt. Derzeit habe ich einen Schuldner, der vor zwei Jahren in der VAK angab, ein Konto im Ausland zu haben. Irgendwann war ich mal auf einer Website gelandet, wo u. a. Menschen mit finanziellen Problemen empfohlen wird, ein Auslandskonto statt eines deutschen zu nutzen. In solchen Fällen werden die Gläubiger eher nicht weiter vollstrecken, weil die ZV-Kosten dann noch viel teurer sein werden.

Mein Wunsch ist eigentlich, dass alle Menschen, die in Deutschland als Angestellte oder Selbständige arbeiten bzw. die behördliche Leistungen erhalten, gezwungen werden, ein Girokonto in Deutschland zu haben.