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Schuldner und Drittschuldner im Ausland

Verfasst: 04.09.2023, 10:59
von Dani1990
Hallo zusammen,

ich habe derzeit das Problem, dass mein Schuldner einen ausländischen Sitz hat. Er hat allerdings bereits eine Teilzahlung an uns geleistet. Die IBAN führt mich zur Citibank plc, Germany Branch, Frankfurt. Also habe ich einen Pfüb beantragt und nach Frankfurt geschickt. Das Vollstreckungsgericht sagt jetzt, dass es nicht zuständig ist, weil es sich lediglich um eine Zweigstelle der Drittschuldnerin handelt. Google sagt, dass die Citibank ihren Sitz in Irland hat.... Hat jemand eine Idee, wie man damit umgeht? Kann ich die Zustellung trotzdem in Frankfurt bewirken? Es handelt sich ja eindeutig um ein Deutsches Konto.

Würde mich über eine Rückmeldung freuen.
Liebe Grüße
Dani :wink1

Re: Schuldner und Drittschuldner im Ausland

Verfasst: 04.09.2023, 11:27
von Anahid
Ich würde zurückschreiben, dass die Pfändung grundsätzlich bei der kontoführenden Stelle zulässig, was hier die Citibank in Frankfurt ist. Wie bei jeder anderen Kontenpfändung muss der Gläubiger nicht die Zustellung an die Hauptstelle beantragen. Fast alle Banken in Deutschland (vor allem Sparkassen o.ä.) verfügen über diverse Filialen. In der Regel wird die Zustellung an die Filiale beantragt, bei der das Konto geführt wird. Selbstverständlich steht es dem Drittschuldner frei, die Pfändung an eine eingerichtete Pfändungsabteilung weiterzuleiten. Der Gläubiger hat insoweit keine Ermittlungspflichten. (Ob der Rechtspfleger das auch so sieht, kann ich Dir nicht versprechen. So einen Schmarrn hatte ich bisher noch nicht. ;-) )