Zwangsvollstreckung in der Schweiz: Muss deutscher Titel erstmal umgeschrieben werden?
Verfasst: 17.08.2023, 19:58
Hallo,
wir haben einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegen ein Schuldner erwirkt, der in Deutschland verurteilt wurde. Später ist der Schuldner jedoch in die Schweiz umgezogen und wir müssen jetzt die Zwangsvollstreckung in der Schweiz betreiben.
Müssen wir bei dem deutschen Gericht, welches den Titel erlassen hat, beantragen, dass der Titel zu einem Europäischen Vollstreckungstitel umgeschrieben wird?
Oder können wir auch vollstrecken, ohne den Titel als "Europäischen Vollstreckungstitel" umschreiben zu lassen?
Muss der Titel erstmal in irgendeiner Form umgeschrieben oder ergänzt werden, damit die Zwangsvollstreckung in der Schweiz beginnen kann?
Danke
wir haben einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegen ein Schuldner erwirkt, der in Deutschland verurteilt wurde. Später ist der Schuldner jedoch in die Schweiz umgezogen und wir müssen jetzt die Zwangsvollstreckung in der Schweiz betreiben.
Müssen wir bei dem deutschen Gericht, welches den Titel erlassen hat, beantragen, dass der Titel zu einem Europäischen Vollstreckungstitel umgeschrieben wird?
Oder können wir auch vollstrecken, ohne den Titel als "Europäischen Vollstreckungstitel" umschreiben zu lassen?
Muss der Titel erstmal in irgendeiner Form umgeschrieben oder ergänzt werden, damit die Zwangsvollstreckung in der Schweiz beginnen kann?
Danke