Zwangsvollstreckung in der Schweiz: Muss deutscher Titel erstmal umgeschrieben werden?

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Antworten
mistral

#1

17.08.2023, 19:58

Hallo,

wir haben einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegen ein Schuldner erwirkt, der in Deutschland verurteilt wurde. Später ist der Schuldner jedoch in die Schweiz umgezogen und wir müssen jetzt die Zwangsvollstreckung in der Schweiz betreiben.

Müssen wir bei dem deutschen Gericht, welches den Titel erlassen hat, beantragen, dass der Titel zu einem Europäischen Vollstreckungstitel umgeschrieben wird?
Oder können wir auch vollstrecken, ohne den Titel als "Europäischen Vollstreckungstitel" umschreiben zu lassen?

Muss der Titel erstmal in irgendeiner Form umgeschrieben oder ergänzt werden, damit die Zwangsvollstreckung in der Schweiz beginnen kann?

Danke
Oliverreinhardt2
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1736
Registriert: 03.08.2022, 00:17
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro

#2

18.08.2023, 08:06

Guten Morgen,
mistral hat geschrieben:
17.08.2023, 19:58
Müssen wir bei dem deutschen Gericht, welches den Titel erlassen hat, beantragen, dass der Titel zu einem Europäischen Vollstreckungstitel umgeschrieben wird?
Nein, gem. dem Schweizerischen Schuldbeitreibungs- und Konkursgesetz SchKG, gilt ein deutscher ZV-Titel als sog. "Rechtsöffnungstitel" auch in der Schweiz.
mistral hat geschrieben:
17.08.2023, 19:58
Oder können wir auch vollstrecken, ohne den Titel als "Europäischen Vollstreckungstitel" umschreiben zu lassen?
Ja ;-)
Die Schweiz gehört nicht zur EU.
mistral hat geschrieben:
17.08.2023, 19:58
Muss der Titel erstmal in irgendeiner Form umgeschrieben oder ergänzt werden, damit die Zwangsvollstreckung in der Schweiz beginnen kann?
Es gilt zu beachten, dass zunächst i.d.R. ein sog. "summarisches Verfahren" vor dem zuständigem Schweizer Zivilgericht die Vollstreckbarkeit des Urteils rechtskräftig feststellen muss. Ist quasi ähnlich wie ein Mahnverfahren in Deutschland.

Im Übrigen schau mal bitte hier nach.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
mistral

#3

18.08.2023, 11:08

Danke.

In dem Link steht ja auch, dass der Schuldner nicht alle Anwaltskosten des Gläubigers zahlen muss.

Das heißt der Mandant (=Gläubiger) bleibt in jedem Fall auf seinen Anwaltskosten sitzen, auch dann wenn die Zwangsvollstreckung in der Schweiz erfolgreich ist und der Schuldner den Titel bezahlt.

Stimmt das so?
Oliverreinhardt2
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1736
Registriert: 03.08.2022, 00:17
Beruf: ReFaWi
Software: RA-Micro

#4

18.08.2023, 15:31

Hallo,

so steht es entsprechend, unter diesem Link leider da.
Wir selbst hatten vor längerer Zeit, im Jahr 2018, eine ZV in der Schweiz. Letztendlich haben wir die Anwaltskosten selber tragen müssen, die anderen Kosten -welche aus dem Artikel hervorgehen, wurden hingegen v. d. Schuldner getragen.
Gruß
Oli
Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
:yeah
Antworten