ZV in DE bzw. Schweiz überhaupt möglich?

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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LaRosa
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#1

05.07.2023, 13:12

Hallo zusammen,

ich möchte Euch um Hilfe bitten. Es geht um Folgendes:

Ein Partner aus unserem Frankfurter Büro hat für eine GmbH in Deutschland gearbeitet, die Rechnungen aber auf die AG mit Sitz in der Schweiz ausgestellt. Über das Vermögen der GmbH ist inzwischen das Insolvenzverfahren eröffnet. Ich soll nun prüfen, ob man gegen die AG vorgehen kann. Wir haben weder für die GmbH als auch für die AG einen Verjährungsverzicht oder Vollmacht oder gar eine Vergütungsvereinbarung. :-?

Es stellt sich nun die Frage, ob wegen der eigentlich für die GmbH begründeten Tätigkeit in Deutschland jedenfalls an deren allgemeinem Gerichtsstand ein Mahnverfahren in Deutschland gegen die AG eingeleitet werden könnte, mit grenzüberschreitender Zustellung in die Schweiz. Gegebenenfalls kommt auch in Betracht, den Mahnantrag an unserem allgemeinen Gerichtsstand zu stellen, eine Gerichtsstandvereinbarung gibt es - Wunder Wunder- auch nicht.

Meiner Meinung nach hat unser Partner im Hause leider Pech gehabt.. oder sieht ihr irgendwo doch noch ein Schlupfloch?

Über eine eilige Rückmeldung wäre ich wirklich sehr dankbar!!

LG,
Rosi
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Adora Belle
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#2

05.07.2023, 13:17

Du müsstest erstmal noch Deine Berufsbezeichnung im Profil ergänzen, bevor Dir geantwortet werden darf.

Im übrigen denke ich, dass das hier in Richtung Rechtsberatung gehen würde. Es geht um Eure Kanzlei, und da sitzen (wahrscheinlich) genug Anwälte, die das juristisch auseinanderklamüsern können.
LaRosa
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#3

28.09.2023, 11:58

Hallo zusammen,

gibt es vielleicht jemanden, der auf meine Frage von Juli eine andere Antwort für mich hat?

LG,
Rosi
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#4

28.09.2023, 12:23

forderung im Insolvenzverfahren nicht angemeldet? kann man inhaltlich irgendwie nachvollziehen, wer nun Auftraggeber war? Ich nehme mal an, ihr wollt eure eigegen RA Kosten einklagen? Kein Vorschuß abgerechnet?
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Anahid
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#5

28.09.2023, 12:44

Anhand Eurer Akte muss doch festzustellen sein, wer den Auftrag erteilt hat und warum die Rechnung auf die AG ausgestellt wurde.

Den Gerichtsstand des Kanzleisitzes gibt es im Übrigen nicht.
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#6

28.09.2023, 13:27

Auftraggeber war die deutsche GmbH, Rechnungsempfänger sollte die Schweizer AG sein.. Ich möchte nun wissen, ob ich eine Möglichkeit habe, die Schweizer AG in Deutschland (zunächst über ein Mahnverfahren) vor Gericht zu zerren, obwohl die deutsche GmbH durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst ist? Also können wir in Deutschland tätig werden, obwohl die GmbH insolvent ist, die Rechnungen aber auf die Gesellschaft in der Schweiz ausgestellt sind?

Ich denke am kostengünstigsten für uns wäre, wenn wir trotz der Auflösung der deutschen GmbH gegen die schweizer AG am Standort in Deutschland vorgehen könnten, ohne dass man in der Schweiz im Mahn-/Klagewege vorgehen muss. Das wäre nämlich eine Alternative, dass man Kollegen vor Ort prüfen lässt, ob auch eine „übliche“ Vergütung wie nach deutschem Recht einklagbar wäre und wenn ja, in welcher Höhe. Dazu müsste ggf. Sachverständigenbeweis in einem schweizer Gerichtsverfahren erhoben werden (wie etwa durch ein Gutachten der Patentanwaltskammer in Deutschland). Das macht das Ganze sehr aufwendig und kostenspielig.
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#7

28.09.2023, 15:00

LaRosa hat geschrieben:
28.09.2023, 13:27
Auftraggeber war die deutsche GmbH, Rechnungsempfänger sollte die Schweizer AG sein.. .
Ohne Bestätigung der Schweizer AG halte ich das alles für sehr problematisch.
LaRosa hat geschrieben:
28.09.2023, 13:27
Also können wir in Deutschland tätig werden, obwohl die GmbH insolvent ist, die Rechnungen aber auf die Gesellschaft in der Schweiz ausgestellt sind?
Diese Frage sollten Deine Chefs beantworten können.
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#8

28.09.2023, 17:13

Anahid hat geschrieben:
28.09.2023, 15:00
LaRosa hat geschrieben:
28.09.2023, 13:27
Auftraggeber war die deutsche GmbH.
Ohne Bestätigung der Schweizer AG halte ich das alles für sehr problematisch.


Da die AG ja (zu Recht) nicht zahlt und Auftraggeber die GmbH ist sehe ich hier eigentlich keinen Diskussionsbedarf
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Pitt
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#9

28.09.2023, 18:10

Zunächst wäre zu klären, in welchem Verhältnis die deutsche GmbH zur Schweizer AG stand und ob sie überhaupt berechtigt war, eine Kostenschuld zulasten der Schweizer AG einzugehen. Hat die Schweizer AG auf die Rechnungen überhaupt reagiert? Hat der RA mal direkt Kontakt zur Schweizer AG aufgenommen? Gibt es irgendetwas Schriftliches von der Schweizer AG? Hier scheint es bis auf die Rechnungen nur mündliche Absprachen mit der jetzt insolventen deutschen GmbH zu geben. Da müssen die Anwälte prüfen, ob überhaupt eine Kostenschuld durch die deutsche GmbH für die Schweizer AG begründet werden konnte. Wenn nicht, dann bleibt die Kostenschuld bei der GmbH und wenn dem so wäre, fehlt es an einer ordnungsgemäßen Rechnung, da es bislang nur Rechnungen an die Schweizer AG gibt.
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