Umschr. eines Unterhaltsfestsetzungsbeschl. bei Volljährigk.

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Sonnekoeln
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#1

01.10.2007, 17:05

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Hallo, vielleicht kann mir einer behilflich sein.

Ich habe vom Jugendamt einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss erhalten. Das "Kind" ist mittlerweile Volljährig. Es muss nun eine Umschreibung auf ihn erfolgen.
Kann ich diese Umschreibung formlos beim FamGericht beantragen? oder gibt es hier einen speziellen Antrag?

Vorab bereits Vielen Dank für die Hilfe
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mokey1
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#2

01.10.2007, 17:45

Du hast eine Unterhaltsverpflichtungsurkunde des Jugendamtes vorliegen??

Steht da eine Begrenzung bis zur Volljährigkeit drin??

Wenn nicht, dürftest du, meine ich, auch so vollstrecken können. Meine mich erinnern zu können, das schon gemacht zu haben.
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Don Vito Corleone
Sonnekoeln
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#3

01.10.2007, 17:52

Hallo Carmen,

Unterhaltsfestsetzungsbeschluss ist vom AG- Familiengericht und es steht keine Begrenzung hinsichtlich der Volljährigkeit drin.
Das heißt, selbst wenn der gesetzl. Vertreter (Mutter) als erstes drin steht und das Kind als minderjähriger, kann ich direkt aus dem Beschluss vollstrecken?

Gruß Martina
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mokey1
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#4

02.10.2007, 09:23

Hallo Martina,

hab mir das noch mal durch den Kopf gehen lassen, formal juristisch müsste eine Titelumschreibung erfolgen, mein Chef ist auch der Ansicht.

Aber ich weiß, dass ich mindestens eine Akte habe, wenn nicht sogar mehr, in der ich den Unterhalt der volljährigen Tochter vollstrecke, ohne vorher eine Umschreibung des Titels beantragt zu haben.

Einen Versuch, schon allein bzgl. der Zeitersparnis, ist es wert. Oder nicht?
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