Wie deutsches Urteil und KFB gegen Schulder in Österreich vollstrecken?

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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mistral

#1

29.03.2023, 15:34

Hallo,

wir haben ein Urteil und einen Kostenfestsetzungsbeschluss gegen ein Schuldner erwirkt, der in Deutschland verurteilt wurde. Später ist er jedoch nach Österreich umgezogen und wir müssen jetzt den Gerichtsvollzieher in Österreich mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragen.

Was müssen wir dazu genau tun?

1) Als erstes müssen wir bei dem deutschen Gericht, welches die beiden Titel erlassen hat, beantragen, dass die beiden Titel zu einem Europäischen Vollstreckungstitel umgeschrieben werden?
Oder können wir auch vollstrecken, ohne den Titel als "Europäischen Vollstreckungstitel" umschreiben zu lassen?
2) Danach benötigen wir das Formular für den Vollstreckungsauftrag für den Gerichtsvollzieher in Österreich?
Habt ihr den Link für das Formular, welches wir dafür benötigen?

Müssen wir sonst noch etwas tun?
mistral

#2

29.03.2023, 15:42

Beide Titel wurden im Jahr 2008 erlassen.
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#3

30.03.2023, 09:02

Guten Morgen,

zuerst lässt du beim erkennenden Gericht beide Titel zu europäischen Titeln erklären. Danach beantragst du in Ö (bei dem für den Wohnsitz des Schuldners zuständigen Bezirksgericht) die Exekution. In diesem Antrag musst du dich schon festlegen, was gemacht werden soll (also Konto- und/oder Lohnpfändung oder eben die Sachpfändung und ggf. Abnahme Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher).

Schau gern auch mal hier rein: https://e-justice.europa.eu/content_pro ... tore-de.do
oder auch hier: https://www.oesterreich.gv.at/themen/do ... cht/3.html

Ich hoffe, das hilft dir weiter.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
mistral

#4

30.03.2023, 23:36

Danke. Das hilft schon mal weiter.

Unser Schuldner wohnt in:
6323 Bad Häring
Österreich

Ich konnte das richtige Formular für den Antrag auf Exekution gar nicht finden. Habt ihr einen Link zu dem Formular für Exekution (Abnahme der Vermögensauskunft) ?
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paralegal6
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#5

31.03.2023, 01:19

https://www.help.gv.at/at.gv.brz.linkau ... ution=e1s1, ist da wo icerose geschrieben hat
Direkt Vermögensverzeichnis geht da mE nicht, musst dich halt mal durch die EO lesen
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mistral

#6

31.03.2023, 11:05

Dein Link funktioniert bei mir nicht. Kannst du bitte nochmal den richtigen Link hier reinstellen?
mistral

#7

31.03.2023, 11:16

In Österreich ist es aber genauso wie in Deutschland, nämlich dass der Schulder auch die Anwaltskosten für die Zwangsvollstreckung des Gläubigers bezahlen muss, richtig?
Nicht, dass unser Mandant auf den Anwaltskosten für die Zwangsvollstreckung sitzen bleibt.

Weil in der Schweiz ist es ja anders: Dort muss der Schuldner die Anwaltskosten des Gläubigers für die Zwangsvollstreckung nicht bezahlen.
(Ich glaube zumindest, dass es so ist).
mistral

#8

03.04.2023, 10:42

Hat keiner eine Idee?
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#9

03.04.2023, 13:42

mistral hat geschrieben:
31.03.2023, 11:16
In Österreich ist es aber genauso wie in Deutschland, nämlich dass der Schulder auch die Anwaltskosten für die Zwangsvollstreckung des Gläubigers bezahlen muss, richtig?
Richtig. Auch dafür gibt es in dem Antrag einen Platz, wo das eingetragen wird.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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