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Schuldner wandert aus

Verfasst: 17.01.2023, 18:22
von Max0403
Guten Tag liebe Kollegen,

Ich bin in meiner Kanzlei für das Thema Zwangsvollstreckung und eintreiben von offenen Forderungen zuständig.
Ich habe gerade eine Akte auf dem Tisch liegen, wo wir schon sehr lange hinter dem Schuld her sind.

Sämtliche Vollstreckungsversuche gingen ins Leere und nun hat sich der Schuldner unbekannt ins Ausland abgesetzt.
Konto hatten wir gepfändet, wurde in ein P Konto umgewandelt und wir bekamen kein Geld, das Arbeitseinkommen lag unter der Pfändungsfreigrenze.
Anspruch auf Steuererstattung wurde auch gepfändet.

Nun ist der Schuldner unbekannt ins Ausland gezogen, sehr wahrscheinlich Spanien, um sich seinen finanziellen Verpflichtungen zu entziehen
Welche Möglichkeiten habe ich noch?
Hat jemand Erfahrungen, wie ich dort die Zwangsvollstreckung betreiben kann, ohne noch mehr Geld in die Sache zu investieren.
Habe ich irgendwie die Möglichkeit, den Schuldner dort die VA abzunehehmen.

Re: Schuldner wandert aus

Verfasst: 18.01.2023, 09:36
von Pitt
Soweit ich weiß, benötigst Du zunächst eine Bescheinigung gem. Art. 53 Brüssel Ia-Verordnung , damit der deutsche Titel in Spanien anerkannt wird und die ZV kann nicht von Euch selbst betrieben, sondern es muss ein in Spanien zugelassener RA eingeschaltet werden. Die Zwangsvollstreckung erfolgt nach spanischem Recht, Du kannst ihm dort also nicht eine Vermögensauskunft nach dem deutschen Formular abnehmen lassen.

Re: Schuldner wandert aus

Verfasst: 19.01.2023, 12:16
von jojo
Nützt nur leider nix, wenn man nicht weiß, wo der wohnt. Also erstmal ausfindig machen.

Und ob sich das dann lohnt ?