PayPal und PFÜB

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VollStrecker
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#1

30.05.2022, 13:30

Hallo,

hat hier jemand Erfahrung mit Vollstreckung in PayPal-Konten? :wink2

Ich hab jetzt viel recherchiert und auch telefoniert und sehe folgende Wege:

1. Normale Zustellung des PFÜB in Deutschland an den allgemeinen Zustellungsbevollmächtigten von PayPal (Europe). Nur, wer ist das? Ich hab das https://www.jura.cc/rechtstipps/pfaendu ... chuldners/ gelesen und auch mit dem Autor telefoniert. Der ist aber nicht mehr im Bereich ZV tätig und hat gemeint, PayPal würde seinen allgemeinen Zustellungsbevollmächtigten regelmäßig ändern und man müsste den in einem aufwendigen Verfahren von der BNetzA (?) recherchieren.
2. europäische ZV in Luxemburg selbst betreiben, vgl. https://e-justice.europa.eu/content_pro ... o?member=1
3. Anwalt in Luxemburg suchen

Danke für Eure Tipps!
Whiterose90
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#2

30.05.2022, 20:41

Eine Pfändung bei Paypal ist echt schwierig.

Ich habe das einmal vor Jahren in einer ZV-Sache in Erwägung gezogen und war froh, das dann doch nicht gemacht zu haben.

Lohnt es sich denn in eurem Fall? Paypal erkennt deutsche Titel nicht ohne weiteres an. Der Titel muss als europ. Titel umgeschrieben werden. DS wäre Paypal in Luxemburg. Das ist mit hohen Kosten verbunden und hätte bei uns zu nichts geführt.

Die meisten zahlen doch mit Paypal nur. D. h., es ist kein Guthaben auf dem Paypalkonto und wenn, dann meistens in nur wirklich geringen Mengen. Ist das Paypalguthaben einmal gepfändet, wird der Schuldner ja kein neues Guthaben darauf einzahlen. In einem Seminar hiess es mal, dass, wenn auf den normalen Bankkonten des Schuldners nichts ist, man auch nicht zu erwarten braucht, dass er immenses Paypalguthaben hat.

Hoffe, das jetzt einigermaßen noch verständlich rübergebracht zu haben zu später Stunde. 😴
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