Hallo ans Forum,
ich habe hier 2013 ein VU erwirkt, aufgrund dessen der Schuldner bisher gezahlt hat, um keine VA abgeben zu müssen...
Jetzt hat er eine - falsche - VA abgegeben.
Da ich weiß, dass er in Österreich zumindest ein Konto hat, möchte ich dieses Konto gerne pfänden.
Durch die Beiträge habe ich mich schon durchgelesen... und bin jetzt maximal verunsichert
Deshalb meine Frage: was muss ich tun, um - möglichst einfach - das Konto pfänden zu können?
Vollstreckung von deutschem VU in Österreich
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So geht´s, wenn der Schuldner in D lebt.GVZ-Schickerin hat geschrieben: ↑31.08.2020, 13:35Also brauche ich keinen europäischen Titel? Das verwirrt mich so. Ich habe ja nur einen Titel auf deutsches Recht.icerose hat geschrieben: ↑31.08.2020, 10:29Du musst den Pfüb ganz normal beim Gericht am Sitz/Wohnort des Schuldners beantragen. Dann wird bei der Deutschen Bank (bitte an die Pfändungsabteilung in Essen) zugestellt. Und dann besorgst du die Zustellung bei der Bank in Wien - ich würde es wie die Kaltforelle machen.Kaltforelle hat geschrieben: ↑30.03.2015, 15:17D.h. im Wege der Rechtshilfe über mein hiesiges LG lasse ich nun - schlussendlich über das österreichisches Gericht - zustellen.
Lebt er in Ö, brauchst du zuerst den "europäischen TItel". Kriegst du vom VU erlassenden Gericht.
Sodann beantragst du beim Bezirksgericht die Execution in Form der Kontopfändung. Angaben wie bei uns auch. Kosten kann ich nicht schätzen - hab in 2015 für die Fahrnisexekution (Sachpfändung durch GV) 210 € bezahlt. Aber man kann im Antrag angeben, dass diese Kosten dazugerechnet werden sollen.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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der Schuldner lebt in D