Hey Ihr Lieben,
ich verzweifle an einem Mahnbescheid (grenzüberschreitend)
Antragsteller: Wir/Berlin (GmbH) , Antragsgegner: Zürich, Schweiz. (AG) Ich muss am Ende ein Prozessgericht auswählen, im Falle eines Widerspruchs. Aber er will nichts akzeptieren. Die Gerichtsauswahl ist für deutsche Gerichte aber das Prozessgericht muss ja in der Schweiz sein. Kann aber auch kein deutsches Gericht auswählen, da die Adresse des Antragsgegners in der Schweiz ist. Er sagt mir immer Fehler und ich kann nichts abschließen.
(Siehe angehängtes Bild)
Jetzt hab ich gehört, dass für die Schweiz das "normale" Mahnverfahren nicht in Frage kommt?
Aber ein Europäischer Zahlungsbefehl ja auch nicht?
Hat jemand schon mal einen Mahnantrag gemacht mit Schuldner in der Schweiz?!
Ich wäre sehr dankbar!
Mahnantrag Schweiz - Hilfe!
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Ich würde mich direkt mal an die Frage dran hängen. Ich habe allerdings die Konstellation: Gläubiger in der Schweiz, Schuldner in Deutschland, Gerichtsstand aus der Vergleichsvereinbarung liegt in Zürich.
Ich habe gehört, dass das über ein Betreibungsamt laufen soll? Also in der Schweiz. Aber da der Schuldner in Deutschland ist, und nur ein etwaiges Klageverfahren in der Schweiz zu führen wäre, bin ich mir nicht so sicher, ob die zuständig sind. Leider erreiche ich da jetzt auch niemanden. Jemand eine Idee?
Ich habe gehört, dass das über ein Betreibungsamt laufen soll? Also in der Schweiz. Aber da der Schuldner in Deutschland ist, und nur ein etwaiges Klageverfahren in der Schweiz zu führen wäre, bin ich mir nicht so sicher, ob die zuständig sind. Leider erreiche ich da jetzt auch niemanden. Jemand eine Idee?
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Richtig, Du kannst nur dann einen deutschen Mahnbescheid machen, wenn Du ein deutsches Streitgericht hast. Ein europäischer Mahnbescheid ist ebenfalls nicht möglich, sodass hier - wenn die Gerichtsstandsvereinbarung wirksam zustande gekommen ist - also die Schweizer Gerichte zu bemühen sind.MarinaNeo92 hat geschrieben: ↑22.12.2021, 18:59Hey Ihr Lieben,
ich verzweifle an einem Mahnbescheid (grenzüberschreitend)
Antragsteller: Wir/Berlin (GmbH) , Antragsgegner: Zürich, Schweiz. (AG) Ich muss am Ende ein Prozessgericht auswählen, im Falle eines Widerspruchs. Aber er will nichts akzeptieren. Die Gerichtsauswahl ist für deutsche Gerichte aber das Prozessgericht muss ja in der Schweiz sein. Kann aber auch kein deutsches Gericht auswählen, da die Adresse des Antragsgegners in der Schweiz ist. Er sagt mir immer Fehler und ich kann nichts abschließen.
(Siehe angehängtes Bild)
Jetzt hab ich gehört, dass für die Schweiz das "normale" Mahnverfahren nicht in Frage kommt?
Aber ein Europäischer Zahlungsbefehl ja auch nicht?
Hat jemand schon mal einen Mahnantrag gemacht mit Schuldner in der Schweiz?!
Ich wäre sehr dankbar!
Umgedrehter Fall, selbes Ergebnis. Wenn die Gerichtsstandsvereinbarung wirksam ist, musst Du die Schweizer Gerichte bemühen. Wenn nicht, kannst Du einen Mahnbescheid in Berlin beantragen, da Du ein deutsches Streitgericht hast.StarsinEyes hat geschrieben: ↑14.02.2022, 11:42Ich würde mich direkt mal an die Frage dran hängen. Ich habe allerdings die Konstellation: Gläubiger in der Schweiz, Schuldner in Deutschland, Gerichtsstand aus der Vergleichsvereinbarung liegt in Zürich.
Ich habe gehört, dass das über ein Betreibungsamt laufen soll? Also in der Schweiz. Aber da der Schuldner in Deutschland ist, und nur ein etwaiges Klageverfahren in der Schweiz zu führen wäre, bin ich mir nicht so sicher, ob die zuständig sind. Leider erreiche ich da jetzt auch niemanden. Jemand eine Idee?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.