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Teilwiderspruch, Gesamtwiderspruch

Verfasst: 09.12.2021, 08:20
von RajaMaja
Hallo zusammen,

unsere Mandantin hat bereits gegen den Mahnbescheid Teilwiderspruch eingelegt; das Verfahren wurde sodann an das Amtsgericht abgegeben. Nun soll aber dem Restbetrag auch widersprochen werden. Teil-VB ist noch nicht erlassen worden. Wie stelle ich das mit dem Gesamtwiderspruch jetzt an? Muss ich einfach nochmal dem Mahnbescheid gesamt widersprechen?
v :thx

Re: Teilwiderspruch, Gesamtwiderspruch

Verfasst: 09.12.2021, 09:34
von icerose
Gute Frage - ich würde es so machen.

Re: Teilwiderspruch, Gesamtwiderspruch

Verfasst: 09.12.2021, 14:20
von samsara
Die Frist für den Widerspruch dürfte doch schon abgelaufen sein.

Re: Teilwiderspruch, Gesamtwiderspruch

Verfasst: 09.12.2021, 14:56
von pitz
Wenn der VB noch nicht erlassen wurde, ist das mE unschädlich. Und wenn der zwischenzeitlich doch erlassen wurde, wird der Widerspruch doch als Einspruch gewertet?

Re: Teilwiderspruch, Gesamtwiderspruch

Verfasst: 16.12.2021, 09:17
von icerose
pitz hat geschrieben:
09.12.2021, 14:56
Wenn der VB noch nicht erlassen wurde, ist das mE unschädlich. Und wenn der zwischenzeitlich doch erlassen wurde, wird der Widerspruch doch als Einspruch gewertet?
Der Vollständigkeit halber: Ja, Pitz, so isses.