In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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RajaMaja
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#1
09.12.2021, 08:20
Hallo zusammen,
unsere Mandantin hat bereits gegen den Mahnbescheid Teilwiderspruch eingelegt; das Verfahren wurde sodann an das Amtsgericht abgegeben. Nun soll aber dem Restbetrag auch widersprochen werden. Teil-VB ist noch nicht erlassen worden. Wie stelle ich das mit dem Gesamtwiderspruch jetzt an? Muss ich einfach nochmal dem Mahnbescheid gesamt widersprechen?
v
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icerose
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#2
09.12.2021, 09:34
Gute Frage - ich würde es so machen.
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samsara
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#3
09.12.2021, 14:20
Die Frist für den Widerspruch dürfte doch schon abgelaufen sein.
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pitz
- ...wegen der Kekse hier
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Kennt alle Akten auswendig
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#4
09.12.2021, 14:56
Wenn der VB noch nicht erlassen wurde, ist das mE unschädlich. Und wenn der zwischenzeitlich doch erlassen wurde, wird der Widerspruch doch als Einspruch gewertet?
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icerose
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#5
16.12.2021, 09:17
pitz hat geschrieben: ↑09.12.2021, 14:56
Wenn der VB noch nicht erlassen wurde, ist das mE unschädlich. Und wenn der zwischenzeitlich doch erlassen wurde, wird der Widerspruch doch als Einspruch gewertet?
Der Vollständigkeit halber: Ja, Pitz, so isses.
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