Gehaltsexekution Österreich Schuldner umgezogen
Verfasst: 30.11.2021, 08:35
Guten Morgen,
wir haben in Österreich eine Gehaltsexekution beantragt und diese auch bewilligt bekommen. Jetzt erhalten wir vom Bezirksgericht die Nachricht, dass die EB der verpflichteten Partei nicht zugestellt werden konnte, weil die angegebene Adresse ungenügend ist. Der betreibenden Partei bleibt die weitere Antragstellung vorbehalten.
Ich konnte nun eine neue Anschrift in Österreich ausfindig machen. Der Schuldner wohnt immer noch im selben Ort in Österreich, nur in einer anderen Straße. Weiß jemand, was ich jetzt tun muss? Reicht es aus, wenn ich auf die bewillige Gehaltsexekution Bezug nehme und die neue Anschrift in einem Schreiben mitteile? Oder muss ich hier wieder extra ein neues Formular ausfüllen? Wie verhält es sich mit den Kosten, die für die Adressermittlung entstanden sind?
Ich bin für jede Meinung und Anregung dankbar.
Liebe Grüße
Blnerin
wir haben in Österreich eine Gehaltsexekution beantragt und diese auch bewilligt bekommen. Jetzt erhalten wir vom Bezirksgericht die Nachricht, dass die EB der verpflichteten Partei nicht zugestellt werden konnte, weil die angegebene Adresse ungenügend ist. Der betreibenden Partei bleibt die weitere Antragstellung vorbehalten.
Ich konnte nun eine neue Anschrift in Österreich ausfindig machen. Der Schuldner wohnt immer noch im selben Ort in Österreich, nur in einer anderen Straße. Weiß jemand, was ich jetzt tun muss? Reicht es aus, wenn ich auf die bewillige Gehaltsexekution Bezug nehme und die neue Anschrift in einem Schreiben mitteile? Oder muss ich hier wieder extra ein neues Formular ausfüllen? Wie verhält es sich mit den Kosten, die für die Adressermittlung entstanden sind?
Ich bin für jede Meinung und Anregung dankbar.
Liebe Grüße
Blnerin