Hallo Zusammen,
ich mal wieder
Prinzipiell ist ja es nicht nötig, dass der Titel der Namensänderung umgeschrieben wird, da das Mitsenden des Nachweises reicht.
Gilt das Gleiche auch, wenn der Titel für die Vollstreckung im Ausland (hier die Schweiz) benötigt wird? Hierzu habe ich leider nichts gefunden.
Titelumschreibung wg. Unterhaltsanspruch bei Namensänderung/Volljährigkeit für ZV in der Schweiz
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