Hallo,
ich habe hier ein Mahnverfahren für einen Mandanten in Hongkong zu fertigen. Seine Rechnungen sind in USD. Im Mahnverfahren muss ich jedoch EURO angeben. Ich rechne also die Rechnungen mit jeweiligem Tageswechselkurs um. Aber was mache ich, wenn hier eine Differenz entsteht? Ggf. zahlt der Schuldner die Forderungen im laufenden Verfahren, sodass die Rechnung beim Mandanten als "gezahlt" gilt, aber ich habe nach der Umrechnung noch z. b. € 100,00 zu wenig im Forderungskonto. Was mach ich da? Chef hat auch keine Idee.
Weiß jemand, wie man hier vorgeht? Bin für jeden Hinweis dankbar.
Schönen Tag und liebe Grüße
Dina-Tabea
Mahnverfahren Fremdwährung USD
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Das Mahnverfahren ist gem. 688 Abs. 1 ZPO nur über Ansprüche auf Geldzahlung in Euro möglich. Das bedeutet für euch, dass ihr „normal“ klagen müsst und das Mahnverfahren nicht zulässig wäre
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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Vielen Dank für die Antwort