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Zwangsvollstreckung mit Italienbezug

Verfasst: 16.08.2021, 12:06
von Götterdämmerung
Liebe Mitstreiter,

ich habe hier einen europäischen vollstreckbaren Titel. Der Schuldner sitzt in Italien, hat aber ein Haus in Deutschland (Anschrift vorhanden). Könnt Ihr mir weiterhelfen, wie ich hier vorzugehen habe. Kann ich mit dem Titel eine Grundschuld auf das Haus eintragen lassen? Beauftrage ich einen Gerichtsvollzieher , da wo das Haus ist in Deutschland damit? Ich habe leider keine Erfahrung in Vollstreckungen mit Auslandsbezug.

Ich bin dankbar für Alles was mir weiterhilft :patsch

Re: Zwangsvollstreckung mit Italienbezug

Verfasst: 16.08.2021, 12:55
von samsara

Re: Zwangsvollstreckung mit Italienbezug

Verfasst: 17.08.2021, 11:52
von Götterdämmerung
Vielen Dank aber ich brauche etwas konkretere Hilfe.

Unser Mandant wollte das Haus kaufen, hat bezahlt, dann kam der Vertrag doch nicht zu stande weil ein Dokument des Schuldners fehlte. Jetzt will der Mandant sein Geld zurück haben.

Re: Zwangsvollstreckung mit Italienbezug

Verfasst: 19.08.2021, 09:49
von icerose

Re: Zwangsvollstreckung mit Italienbezug

Verfasst: 19.08.2021, 10:08
von samsara
Du wolltest wissen, ob Du eine Grundschuld auf das Haus eintragen lassen kannst. Und die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem mitgeteilten Link:

"Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach der GBO, nämlich nach deren §§ 1 und 2. Der Antrag ist mithin an das GBA zu richten, in dessen Bezirk sich das zu belastende Grundstück befindet".