Kostenfestsetzung beim europäischen Zahlungsbefehl

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Alisha.Sadeh
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#1

29.07.2021, 15:34

Hallo ihr Lieben,

ich habe mal wieder eine Frage, weil ich wieder eine ZV-Sache auf dem Tisch habe und darin nicht so fit bin. Gegoogelt habe ich auch schon, aber bin nicht so recht fündig geworden.

Wir haben einen europäischen Zahlungsbefehl erwirkt, ist auch schon rechtskräftig. Darin wird ja aber nur die Forderung tituliert. Wie läuft es hier mit der Kostenfestsetzung, damit wir auch unser Geld bekommen?

Hat jemand eine Idee?

Vielen Dank vorab.

Liebe Grüße,
Alisha
jenniver
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#2

30.07.2021, 12:28

Im Antrag unter 9. werden die Kosten eingetragen und sind dadurch mit tituliert.
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