Zwangsvollstreckung in Österreich
Verfasst: 18.02.2021, 10:56
Hallo zusammen,
ich habe vorliegend zwei Titel, ein VU und einen KFB gegen einen Schuldner in Österreich. Der Schuldner befindet sich seit Klageerhebung in Österreich. Ich möchte jetzt vollstrecken und weiß, dass man hierzu einen Antrag auf Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel stellen muss. Ich hab mir Eure Beiträge schon durchgelesen, aber das ein oder andere verstehe ich nicht ganz. Es heißt immer:
Man hat die Wahl zwischen
der Bestätigung des Vollstreckungsbescheids als Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen nach der EU-Verordnung Nr. 805/2004 (EuVTVO)
und
der Erteilung einer Bescheinigung gem. Art. 53 Brüssel Ia-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1215/2012 (EuGVVO).
Was beantrage ich denn nun von den beiden? Oder legt das das Gericht fest?. Ich versteh den Unterschied ehrlich gesagt nicht. Macht das bei der Vollstreckung dann einen Unterschied, was ich von den beiden habe?
Reicht es, wenn ich die beiden Titel ans Gericht schicke und dazuschreibe "ich beantrage die Bestätigung als europäischen Vollstreckungstitel".
Vielen Dank im Voraus!!!
ich habe vorliegend zwei Titel, ein VU und einen KFB gegen einen Schuldner in Österreich. Der Schuldner befindet sich seit Klageerhebung in Österreich. Ich möchte jetzt vollstrecken und weiß, dass man hierzu einen Antrag auf Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel stellen muss. Ich hab mir Eure Beiträge schon durchgelesen, aber das ein oder andere verstehe ich nicht ganz. Es heißt immer:
Man hat die Wahl zwischen
der Bestätigung des Vollstreckungsbescheids als Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen nach der EU-Verordnung Nr. 805/2004 (EuVTVO)
und
der Erteilung einer Bescheinigung gem. Art. 53 Brüssel Ia-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1215/2012 (EuGVVO).
Was beantrage ich denn nun von den beiden? Oder legt das das Gericht fest?. Ich versteh den Unterschied ehrlich gesagt nicht. Macht das bei der Vollstreckung dann einen Unterschied, was ich von den beiden habe?
Reicht es, wenn ich die beiden Titel ans Gericht schicke und dazuschreibe "ich beantrage die Bestätigung als europäischen Vollstreckungstitel".
Vielen Dank im Voraus!!!