Zwangsvollstreckung in Österreich

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Maija
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#1

18.02.2021, 10:56

Hallo zusammen,

ich habe vorliegend zwei Titel, ein VU und einen KFB gegen einen Schuldner in Österreich. Der Schuldner befindet sich seit Klageerhebung in Österreich. Ich möchte jetzt vollstrecken und weiß, dass man hierzu einen Antrag auf Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel stellen muss. Ich hab mir Eure Beiträge schon durchgelesen, aber das ein oder andere verstehe ich nicht ganz. Es heißt immer:

Man hat die Wahl zwischen
der Bestätigung des Vollstreckungsbescheids als Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen nach der EU-Verordnung Nr. 805/2004 (EuVTVO)
und
der Erteilung einer Bescheinigung gem. Art. 53 Brüssel Ia-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1215/2012 (EuGVVO).

Was beantrage ich denn nun von den beiden? Oder legt das das Gericht fest?. Ich versteh den Unterschied ehrlich gesagt nicht. Macht das bei der Vollstreckung dann einen Unterschied, was ich von den beiden habe?

Reicht es, wenn ich die beiden Titel ans Gericht schicke und dazuschreibe "ich beantrage die Bestätigung als europäischen Vollstreckungstitel".

Vielen Dank im Voraus!!!
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#2

18.02.2021, 14:16

Maija hat geschrieben:
18.02.2021, 10:56
Bestätigung des Vollstreckungsbescheids als Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen nach der EU-Verordnung Nr. 805/2004 (EuVTVO)
das beantragst du. ;) Kostet für jeden Titel 20,00 €.

Ehrlich gesagt verstehe ich den Unterschied auch nicht - und hab auch gar nicht weiter drüber nachgedacht.
Maija hat geschrieben:
18.02.2021, 10:56
Reicht es, wenn ich die beiden Titel ans Gericht schicke und dazuschreibe "ich beantrage die Bestätigung als europäischen Vollstreckungstitel".
Ja, das genügt.
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Maija
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#3

19.02.2021, 11:06

Vielen Dank!

Jetzt hätte ich noch eine Frage, nämlich wie es dann weitergeht? Ich hab ne Bankverbindung in Österreich, dann mach ich eine Forderungsexekution nach 294 EO, oder? Läuft das in Österreich bei ner Kontopfändung genauso wie bei uns, sprich die Pfändung auf dem Konto besteht so lange bis sie bezahlt oder zurückgenommen wurde, oder gibt es da Unterschiede? Gibts allgemein da was zu beachten?
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#4

22.02.2021, 08:54

Wenn deine Titel als Eu-Titel bestätigt sind, stellst du beim für den Wohn-/Geschäftssitz des Schuldners zuständigen Bezirksgericht Antrag auf Bewilligung der Execution. In dem Antrag ist schon anzugeben, welche Vollstreckung du willst, also wählst du die Kontopfändung. Kosten nicht vergessen.
Das Gericht wird Geld (geht bei denen auch nach Wert der zu vollstreckenden Forderung - bei ca. 17.000 € sind das etwa 210,00 €) bei dir anfordern, nach der Zahlung erlässt es (für gewöhnlich) den Bewilligungsbeschluss, leitet die Maßnahme ein und informiert dich.

Wie lange die Pfändung bestehen bleibt, kann ich dir leider nicht sagen. Ich habe bisher nur die Fahrnisexekution betrieben.
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#5

22.02.2021, 16:51

icerose hat geschrieben:
18.02.2021, 14:16
Maija hat geschrieben:
18.02.2021, 10:56
Bestätigung des Vollstreckungsbescheids als Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen nach der EU-Verordnung Nr. 805/2004 (EuVTVO)
das beantragst du. ;) Kostet für jeden Titel 20,00 €.
22 € jetzt oder?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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#6

23.02.2021, 09:05

mrsgoalkeeper hat geschrieben:
22.02.2021, 16:51
icerose hat geschrieben:
18.02.2021, 14:16
Maija hat geschrieben:
18.02.2021, 10:56
Bestätigung des Vollstreckungsbescheids als Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen nach der EU-Verordnung Nr. 805/2004 (EuVTVO)
das beantragst du. ;) Kostet für jeden Titel 20,00 €.
22 € jetzt oder?
Stimmt. :daumen
Ich habe aber noch eine Kostenanforderung mit je 20 € bekommen. :lol:
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