Vollstreckung in Tunesien?!

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Janin

#11

19.09.2007, 16:15

meinte auf ganz dumm stellen, sorry das nicht ist falsch
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shila1978
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#12

20.09.2007, 09:34

Hab die Sache dem Chef nochmal hingelegt mit Vermerk, ob ich anrufen soll. Habs bis jetzt noch nicht zurück. Habe im Internet auch einen Deutsch/Tunesichen RA gefunden, der sowohl in der BRD als auch in Tunesien eine Kanzlei hat und wohl auch vollstreckungstechnisch versiert ist. Ggfs. beauftragen wir auch den... ich sag Euch Bescheid, wenn es was neues gibt ;-)
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#13

15.10.2007, 08:52

Hallöchen! Ich habe nun folgendes Problem:

Wir haben herausfinden können, dass der Schuldner ein Konto in Deutschland hat. Lt. Cheffe soll ich dieses pfänden. An welches Gericht geht denn nun mein PfüB? Der Schuldner wohnt ja in Tunesien :cry: Kann mir jemand helfen?
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#14

15.10.2007, 09:32

In dem zuvor geführten Rechtsstreit war der Schuldner durch RAe aus Köln vertreten, kann ich evtl. den PfüB auch an diese zustellen lassen?
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#15

25.10.2007, 11:49

:cry: Es gibt ne ZPO-Vorschrift, wonach bei ZV-Maßnahmen gegen eine im Ausland lebenden Schuldner, wobei Drittschuldner aber in Deutschland ansässig ist, das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk sich das Vermögen des Schuldners befindet... Nur, falls es jemanden interessieren sollte.

Ich habs jetzt einfach mal so probiert, bin mal gespannt
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Anton79
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#16

27.10.2007, 20:57

genau shila. das gehzt aus 828 hervor. du kannst den pü in dem bezirk beantragen in dem das konto ist.

eine zv in Tunesien ist nicht nötig. wenn das konto nicht mehr excistiert und doch in tunesien vollstreckt werden muss, musst du das deutsch-tunesische abkommen hinsichtlich der vollstreckung von Forderungen prüfen.
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shila1978
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#17

29.10.2007, 10:53

Aha! Kannst Du mir evtl. sagen, wo ich dieses Abkommen finde? Heute kam die Mitteilung des Vollstreckungsgerichts, der PfüB wurde erlassen! :applaus
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