Gerichtsvollzieherkosten Niederlande

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RajaMaja
Foren-Praktikant(in)
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#1

05.01.2021, 11:49

Huhu,

ich habe hier eine Vollstreckungsakte aus 2010 auf dem Tisch bekommen. Ich soll in der Sache das Konto prüfen. Es handelt sich um eine eigene Vollstreckungssache, Mandant hat unsere Rechnung nicht gezahlt.

Wir haben 2014 die Vollstreckung in den Niederlanden eingeleitet, da der Schuldner dort zwischenzeitlich seinen Wohnsitz hat. Der Gerichtsvollzieher konnte auch einen Teil der Forderung eintreiben. Nun habe ich hierzu zwei Fragen:

1. Muss der Schuldner die niederländischen Gerichts-/Gerichtsvollzieherkosten tragen? Habe mal gelesen, dass nach niederlänidschem Recht die Gerichtsvollzieherkosten von dem Gläubiger zu tragen sind.

2. Sollte der Schuldner irgendwann wieder nach Deutschland ziehen bestünde dann die Möglichkeit, die niederländischen Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten mit beizutreiben?

:thx
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