Abrechnung Gebühren mit Mandanten

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Röbine
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#1

26.11.2020, 10:41

Hallo zusammen ,

wir haben hier eine Diskussion bezüglich der Abrechnung mit unseren Mandanten in der ZV.

Wenn ich in einer Forderungssache z. B. einen EV-Auftrag erteile und der Schuldner daraufhin vollständig bezahlt, muss ich dann dem Mandanten trotzdem noch eine Rechnung über die angefallenen Gebühren stellen? Abzüglich der Zahlung versteht sich. Also dann quasi eine Null-Rechnung.
Eine Rechnung des Gerichtsvollziehers liegt mir ja nicht vor, da dieser seine Gebühren gleich einbehält.

Bisher wurde das so gehandhabt, dass lediglich ein Schreiben an den Mandanten rausgeschickt wurde, mit dem Hinweis auf die Zahlung und den Auszahlungsbetrag. Eine Rechnung über die durch den Gegner bezahlten Gebühren und Auslagen wurde für den Mandanten nicht mehr erstellt.
Was meint ihr? Muss der Mandant noch eine Rechnung erhalten? Oder reicht es wenn die Zahlung bei uns verbucht und das Fremdgeld ausbezahlt wird?

Vielen Dank schon mal! :-)
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icerose
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#2

26.11.2020, 11:25

Röbine hat geschrieben:
26.11.2020, 10:41
Muss der Mandant noch eine Rechnung erhalten?
Wenn der Mandant Unternehmer ist, würde ich eine Rechnung (die nur halt schon bezahlt ist) ausstellen. Wenn nicht, würde ich den Mdt fragen, wie er es haben will.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Anahid
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#3

10.12.2020, 15:22

Schon alleine für Deine Buchhaltung brauchst Du eine Rechnung mit ordentlichem Mehrwertsteuerausweis. Also: Ja!
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mücki
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#4

10.12.2020, 21:58

Keine Buchung ohne Beleg! Ansonsten siehe Anahid.
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