Vollstreckung nach Italien aus deutschem Vergleich

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Rosenstrauß
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#1

19.11.2020, 12:23

Hallo zusammen!!

Hilfe! Ich habe zu viel gelesen und bin jetzt komplett durcheinander :patsch

Sachverhalt:
Mandant ist deutsches, Schuldner ist italienisches Unternehmen, wir haben einen gerichtlich geschlossenen Vergleich, vollstreckbare Ausfertigung liegt bereits wieder beim deutschen Ausgangsgericht, damit Europäischer Vollstreckungstitel erstellt wird.
Soweit klar.
Nun hat der Schuldner die erste Rate aus dem Vergleich bezahlt, die zweite schon nicht mehr; ergo: Mandant will in Vollstreckung gehen.
Wir hätten uns also nun dazu entschieden, einen "Antrag auf einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung" gegen den italienischen Schuldner zu beantragen, mittels der tollen Formulare des Europäischen Justizportals.
:panik Bitte helft mir, das Chaos in meinem Kopf beseitigen: An welches Gericht geht denn der Antrag? Ich hätte es an das für den Schuldner zuständige italienische Gericht geschickt. Ist das richtig?
Geschickt hätten wir:
- das Antragsformular in italienisch
- Ausfertigung des Titel nebst Bestätigung als europ. Titel jeweils mit italienischer Übersetzung
- Beleg der weiteren Kosten (zB Übersetzungskosten)

Ich freue mich auf eure Antworten :thx
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icerose
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#2

20.11.2020, 09:00

Wenn ich müsste, würde ich es genau so machen, wie du es schreibst. :daumen
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
Rosenstrauß
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#3

23.11.2020, 09:51

Danke, ich hoffe, das klappt :kopfkratz
Mein Gedankenknoten ist beim "zuständigen Gericht": war mir zuerst sicher, dass es das italienische Gericht ist, dann hab ich ein paar Beiträge gelesen und war mir plötzlich nicht mehr so sicher... wäre schon massiv peinlich, wenn unser Paket aus Italien zurückkäme :oops:
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