Hallo in die Runde,
ich bräuchte mal Eure Meinung, ob meine geplante Vorgehensweise richtig wäre
Also ich habe eine Ldt. & Co. KG, die Ltd. hat ihren Sitz in Deutschland, Zustellungen sind aber nicht möglich, da der Empfänger unbekannt ist, Handelsregister ist bereits informiert, will sich kümmern, so die KG hat ihren Sitz in London. Im Register in London ist als "Company Director" eine Person mit Wohnsitz in Deutschland angegeben.
Könnte ich den MB jetzt in Deutschland an den "Company Director" zustellen lassen, das wäre ja dann auch der Kompletmentär oder?
DANKE schon einmal liebe Grüße Jule
Zustellung an Ltd. & Co. KG
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 115
- Registriert: 05.07.2013, 13:57
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Hat tatsächlich die Ltd. ihren Sitz in Deutschland, und die KG ihren in London? Ich vermute, dass dies eher umgedreht der Fall ist.
Da die Ltd. die phG der KG ist, müsste der MB eigentlich erst zugestellt werden, bevor dies über deren GF passiert. Fragt sich bloß, wie das Gericht damit umgeht, dass es im Ausland zustellen soll. So einen Fall hatte ich auch noch nicht. Ich würde Deine GF-Version versuchen, oder auch eine öffentliche Zustellung. Allerdings befürchte ich, dass in beiden Sachen das Gericht zicken würde, weil zunächst versucht werden muss, dem phG zuzustellen. Hier würde ich mit dem Rpfl. telefonieren - in der Hoffnung, dass dieser nicht nur 08/15 denkt und handelt.
Da die Ltd. die phG der KG ist, müsste der MB eigentlich erst zugestellt werden, bevor dies über deren GF passiert. Fragt sich bloß, wie das Gericht damit umgeht, dass es im Ausland zustellen soll. So einen Fall hatte ich auch noch nicht. Ich würde Deine GF-Version versuchen, oder auch eine öffentliche Zustellung. Allerdings befürchte ich, dass in beiden Sachen das Gericht zicken würde, weil zunächst versucht werden muss, dem phG zuzustellen. Hier würde ich mit dem Rpfl. telefonieren - in der Hoffnung, dass dieser nicht nur 08/15 denkt und handelt.
ReFa seit 1987
- mücki
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1442
- Registriert: 04.11.2009, 14:36
- Beruf: ReNo
- Software: RA-Micro
Ich hatte jüngst einen ähnlichen Fall, Ltd. existierte nicht mehr, habe an den GF unter dessen Privatanschrift zustellen lassen, was problemlos geklappt hat. Allerdings gebe ich zu bedenken, dass euch das letztlich nichts bringt, wenn die Firma nicht (mehr) existiert, könnt ihr euch mit einem Titel höchstens die Wand tapezieren.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 115
- Registriert: 05.07.2013, 13:57
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
[/quote]
Seit wann kann ein MB so zugestellt werden?
[/quote]
Sorry! Bekenne mich schuldig. Habe nicht dran gedacht, dass es um den MB und nicht schon den VB geht.
Seit wann kann ein MB so zugestellt werden?
[/quote]
Sorry! Bekenne mich schuldig. Habe nicht dran gedacht, dass es um den MB und nicht schon den VB geht.
ReFa seit 1987