Ich bin leider überfragt bzw. sitze zwischen zwei Stühlen.
Schuldner in Lux. MB beantragt.
Nun schreibt das Mahngericht:
1) Übersetzung (Kostenvorschuss 150,00€) - die Lehne ich ab, weil LUX ja Amtssprache auch Deutsch hat.
2) Zustellung: Förmlich (Kostenvorschuss 140,00€) oder per Einschreiben gegen Rückschein
Mandant zahlt 140,00€ wenn das klappt. Die Frage ist, werfe ich gutes Geld schlechtem hinterher, weil es möglich ist, dass auch eine förmliche Zustellung gar nicht klappt?? Dann gerate ich nämlich in Erklärungsnot
(Sch. hält sich eig. in DE auf, hat auch hier Häuser, ist aber in Lux gemeldet, was alles erst rauskam, nach MB Antrag)
Hat jmd. Erfahrung ob sich eine förmliche Zustellung lohnt?
Zustellung in Luxemburg ?!
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- jojo
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Ich habe vor einem 1/4 Jahrhundert mal einen Pfändungsbeschluss informatorisch zugestellt, das ging reibungslos.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Danke für die Antwort
leider habe ich nur die Möglichkeit: Einschreiben-Rückschein oder Förmlich mit dem entsprechenden Kostenvorschuss in Höhe von 140,00 €... Ich glaube das letztere ist möglicherweise jedoch die sichere Variante.
leider habe ich nur die Möglichkeit: Einschreiben-Rückschein oder Förmlich mit dem entsprechenden Kostenvorschuss in Höhe von 140,00 €... Ich glaube das letztere ist möglicherweise jedoch die sichere Variante.