In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
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BeLu89
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#1
08.04.2020, 09:49
Guten Morgen Ihr Lieben,
wir haben eine Forderungsangelegenheit, in der wir gegen den Schuldner, der in Frankreich lebt, ein Urteil und einen KfB erwirkt haben. Er zahlte natürlich nicht, sodass wir jetzt die ZV einleiten müssen. Soweit so gut...
Da ich noch nie ZV im Ausland hatte, stellen sich mir natürlich einige Fragen... Was wäre hier die einfachste Variante? Sollten wir die Sache an einen Anwalt in Frankreich abgeben? Wenn wir die ZV von hieraus machen, entstehen doch durch die Übersetzungen wiederum Kosten. Außerdem zieht es sich ja dadurch unnötig in die Länge. Selbst wenn wir die ZV von hieraus machen würden, habe ich absolut keine Ahnung, wie und wo ich die Anträge stellen soll... Ich hoffe sehr auf Eure Hilfe
Liebe Grüße aus Bremen
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BeLu89
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#2
15.04.2020, 10:56
Kann mir keiner helfen?
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#3
21.04.2020, 14:15
Sind die beiden Titel schon als europäische Vollstreckungstitel anerkannt?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.