ZV in GB und USA und EU

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#1

27.02.2020, 13:41

Hallo Ihr Lieben,

das Thema ZV im Ausland wurde ein paar mal angesprochen. Mit ZV an sich habe ich Erfahrung. Aber mit der ZV im Ausland: NULLLL.

In D gilt ja: Titel, Klausel, Zustellung.

Hebt sich die Klausel mit Erteilung des europ. Titel gemäß § 1111 ZPO auf? Formblatt gemäß Artikel 53 EuGVVO. Nach Vorlage des europ. Titels könnte ich z. B. in der Niederlande oder Polen einen europäischen Zahlungsbefehl beantragen. Oder muss der Titel noch einmal gesondert zugestellt werden wie es in Deutschland von amtswegen der Fall ist? und wenn ja: Dieses würde jedoch nur für die EU, nicht für GB und USA gelten - oder?

Beispiel: Gläubiger in D, Schuldner in USA. Es liegt ein VU vor. Wie gehe ich hier weiter vor?
Oder: Gläubiger in D, Schuldner in GB, Es liegt ein VU vor. Wie gehe ich hier weiter vor?

Bei den letzten beiden Beispielen kann ich keine europ. Titel beantragen. Mir liegt der VU vor, möchte aber in USA bzw. GB vollstrecken. Was machen?

RA in den jeweiligen Ländern würde den Rahmen sprengen. Es muss doch ohne Beautragung RA in dem jeweiligen Schuldner-Land möglich sein.

EU Nr. 1215/2012 des europ. Parlaments oder VO 44/2001 gelten doch alle für EU.

Ach: Und dann habe ich noch ein Auskunftsurteil: Schuldern wohnt in Israellllll. Hier wird mir wohl keiner Auskunft geben können, wie ich diesen vollstrecken kann. :sad:

Kann mir hier jemand helfen? Solltet ihr diesbezüglich Literatur-Vorschläge haben: Gerne!!!

Wünsche euch einen schönen Tag.

Die Rückkehrerin
Pitt
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#2

03.03.2020, 15:26

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#3

03.03.2020, 17:54

Danke schönnn
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