Zwangsvollstreckung in Beglien mit deutschem Titel - Prozesskostenhilfe

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Antworten
arioe
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 17.10.2013, 15:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

30.01.2020, 10:33

:wink1
Hallo erstmal,

ich habe da ein Problem, wir haben in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren ein Teil-Versäumnisurteil erwirkt gegen eine Firma, die früher auch in Deutschland ansässig war, jetzt aber nur noch in Belgien, wobei die Geschäftsführer weiterhin in Deutschland wohnen.

Eine Zustellung hat nun auch funktioniert und ich habe nach langer Recherche einen Europäischen Vollstreckungstitel beantragt um die ganze Angelegenheit zu beschleunigen.

Wie muss ich hier weiter vorgehen?

Hat jemand Erfahrung mit Prozesskostenhilfe in Belgien, fällt die Zwangsvollstreckung in Belgien hier drunter? Kann nur Kommentare zum Prozess und Rechtsanwälten finden aber nicht ob auch Gerichtsvollzieher hierbei mit eingeschlossen sind.

Hat jemand vielleicht einen Kontakt für mich zu einem Belgischen Gerichtsvollzieher, der gut Deutsch spricht?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.
arioe
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 56
Registriert: 17.10.2013, 15:02
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#2

21.12.2021, 09:26

Hallo, ich konnte die Sache zwischenzeitlich klären und erledigen. Falls es jemanden interessiert:
Ich habe eine Rechtsanwältin in Belgien beauftragt (da gibt es viele die Deutsch sprechen). Diese hat dann sowas wie Prozesskostenhilfe für sich beantragt, was auch gar kein Problem war und gegenüber unseren Formularen auch echt schnell zu erledigen war. Dann hat sie heraus bekommen, dass das Unternehmen zwischenzeitlich insolvent ist. Die Forderung unseres Mandanten hat sie dann angemeldet. Aber es ist wohl kein Vermögen vorhanden, jetzt bekommen er wegen Lohnforderung etwas vom Staat.
Viele Grüße
Antworten