Exekution/Pfändung in Österreich

In diesen Forenbereich gehören sämtliche Fragen / Beiträge zum Thema Inkasso, Mahnverfahren, Mahnwesen, Zwangsvollstreckung im Ausland oder mit Auslandsbezug.
Antworten
haribo
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 251
Registriert: 18.03.2009, 19:31
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: AnNoText

#1

09.01.2020, 14:57

Hallo Zusammen, ich habe eine Exekution/Kontenpfändung für einen Schuldner mit Sitz in Österreich eingeleitet. Die Bank hat ihren Sitz in Deutschland. Die Exekutionsbewilligung habe ich erhalten, gleichzeitig wurde die Pfändung an die Bank zugestellt.

Nun bekomme ich von der Bank die Mitteilung, dass das Bezirksgericht Reutte in Deutschland keine Vollstreckungsgewalt hat und die Pfändung somit nicht anerkannt wird :shock:

Vielleicht hat das jemand von Euch schonmal gehabt und könnte mir einen Tipp geben?

Vielen Dank, Gruß haribo
Sylvia1964
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 360
Registriert: 25.06.2006, 19:58
Beruf: ReNo
Software: Phantasy (DATEV)

#2

10.01.2020, 15:58

Wenn der Schuldner keinen Gerichtsbezirk in Deutschland hat, kommt auch als zuständiges Vollstreckungsgericht das Gericht des Drittschuldners in Betracht.
§ 23 S. 2 ZPO.
Dazu empfehle ich im Antrag die Begründung des angerufenen Vollstreckungsgerichts.
Antworten