Frage zum europäischen Pfändungsbeschluss
Verfasst: 01.11.2019, 09:56
Guten Morgen,
unser Mandant hat einen europäischen Pfändungsbeschluss zugestellt bekommen. Die Forderung ist berechtigt und wurde daraufhin bezahlt. Läuft das jetzt so, dass der Gläubiger das der Bank mitteilt, wie bei deutschen Pfändungen oder muss zusätzlich auch das Rechtsbehelfsformular ausgefüllt werden mit den Anträgen auf Widerruf des Pfändungsbeschlusses im Ursprungsmitgliedsstaat und Beendigung der Pfändung im Vollstreckungsmitgliedsstaat?
Ich habe mich schon auf diversen Seiten reingelesen und auch beim Amtsgericht angerufen. Da wurde mir nur mitgeteilt, dass wir erst mal einen Schriftsatz schicken sollen und er dem Vorsitzenden vorgelegt wird. Wenn das Formular benötigt wird, würde man sich dann melden.
Aus den Infos auf den Seiten werde ich nicht so richtig schlau. Mir kommt es irgendwie komisch vor einen Rechtsbehelf einzulegen, wenn die Pfändung berechtigt war.
Das ist das erste Mal, dass wir mit einer europäischen Pfändung zu tun haben, vielleicht kennt sich ja hier jemand besser damit aus.
Danke und viele Grüße
Steffie
unser Mandant hat einen europäischen Pfändungsbeschluss zugestellt bekommen. Die Forderung ist berechtigt und wurde daraufhin bezahlt. Läuft das jetzt so, dass der Gläubiger das der Bank mitteilt, wie bei deutschen Pfändungen oder muss zusätzlich auch das Rechtsbehelfsformular ausgefüllt werden mit den Anträgen auf Widerruf des Pfändungsbeschlusses im Ursprungsmitgliedsstaat und Beendigung der Pfändung im Vollstreckungsmitgliedsstaat?
Ich habe mich schon auf diversen Seiten reingelesen und auch beim Amtsgericht angerufen. Da wurde mir nur mitgeteilt, dass wir erst mal einen Schriftsatz schicken sollen und er dem Vorsitzenden vorgelegt wird. Wenn das Formular benötigt wird, würde man sich dann melden.
Aus den Infos auf den Seiten werde ich nicht so richtig schlau. Mir kommt es irgendwie komisch vor einen Rechtsbehelf einzulegen, wenn die Pfändung berechtigt war.
Das ist das erste Mal, dass wir mit einer europäischen Pfändung zu tun haben, vielleicht kennt sich ja hier jemand besser damit aus.
Danke und viele Grüße
Steffie